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Kompaktlexikon der Biologie: Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Washingtoner Artenschutzübereinkommen, bekannteste internationale Vereinbarung zum Schutz von Tier- und Pflanzenarten vom 03.03.1973. Sein Geltungsbereich beschränkt sich auf den grenzüberschreitenden Handel mit gefährdeten, freilebenden Tieren und Pflanzen, wobei auch Teile von ihnen, wie Felle, Gehörne, Zähne eingerechnet sind sowie aus diesen Arten gewonnene Erzeugnisse, beispielsweise Krokodilledertaschen, Elfenbeinschmuck und Ähnliches mit einbezogen sind. In drei Anhängen, die auf internationalen Konferenzen in regelmäßigen Abständen überarbeitet und ergänzt werden, sind in tabellarischer Form alle Tier- und Pflanzentaxa aufgeführt, die unter die Bestimmungen der Vereinbarung fallen.

  • Die Autoren

Redaktion:
Dipl.-Biol. Elke Brechner (Projektleitung)
Dr. Barbara Dinkelaker
Dr. Daniel Dreesmann

Wissenschaftliche Fachberater:
Professor Dr. Helmut König, Institut für Mikrobiologie und Weinforschung, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Professor Dr. Siegbert Melzer, Institut für Pflanzenwissenschaften, ETH Zürich
Professor Dr. Walter Sudhaus, Institut für Zoologie, Freie Universität Berlin
Professor Dr. Wilfried Wichard, Institut für Biologie und ihre Didaktik, Universität zu Köln

Essayautoren:
Thomas Birus, Kulmbach (Der globale Mensch und seine Ernährung)
Dr. Daniel Dreesmann, Köln (Grün ist die Hoffnung - durch oder für Gentechpflanzen?)
Inke Drossé, Neubiberg (Tierquälerei in der Landwirtschaft)
Professor Manfred Dzieyk, Karlsruhe (Reproduktionsmedizin - Glück bringende Fortschritte oder unzulässige Eingriffe?)
Professor Dr. Gerhard Eisenbeis, Mainz (Lichtverschmutzung und ihre fatalen Folgen für Tiere)
Dr. Oliver Larbolette, Freiburg (Allergien auf dem Vormarsch)
Dr. Theres Lüthi, Zürich (Die Forschung an embryonalen Stammzellen)
Professor Dr. Wilfried Wichard, Köln (Bernsteinforschung)

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