Kompaktlexikon der Biologie: zoologische Gärten
zoologische Gärten, Tiergärten, Zoos, öffentliche, meist wissenschaftlich geleitete und veterinärmedizinisch betreute Einrichtungen zur Haltung einheimischer und fremdländischer (exotischer) Tiere in Freigehegen, Käfigen oder Gebäuden (z.B. Tierhäusern, Aquarien, Terrarien, Insektarien), die oft in großzügig gestaltete gärtnerische Anlagen eingefügt sind. Die heutigen, über 500 zoologischen Gärten in der ganzen Welt wollen die Besucher zu Beobachtungen anregen (pädagogischer Aspekt). Sie erlauben, in den meisten Fällen, einen Blick hinter die Kulissen moderner Wildtierhaltung und dienen zugleich der wissenschaftlichen Arbeit (u.a. der Verhaltensforschung, der Ernährungsphysiologie, aber auch verschiedenen Fragen der Parasitologie oder Pathologie). Z.G. haben ferner Bedeutung für die Nachzucht von Tieren und damit für die Erhaltung bzw. eine eventuell spätere Wiederausbürgerung (Auswilderung) vom Aussterben bedrohter Arten.
Bereits 2000 v.Chr. gab es am Hofe eines chinesischen Kaisers einen Tierpark. Als der älteste zoologische Garten Europas gilt der 1752 als Hofmenagerie vom Kaiserpaar Maria Theresia und Franz I. Stephan im Park Schönbrunn angelegte spätere z.G. Wiens. Der älteste z.G. in Deutschland entstand 1844 in Berlin, in den USA 1858 in Philadelphia. Im Mai 1907 eröffnete Carl Hagenbeck in Stellingen bei Hamburg seine Freisichtgehege (statt mit Gittern mit Gräben und hoher Begrenzungswand) für Großtiere eines bestimmten Lebensraums vor einer künstlichen Naturkulisse (später zum Teil aus Natursteinen).
Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.