Lexikon der Chemie: Betäubungsmittel
Betäubungsmittel, Stoffe und deren Zubereitungen, die starke Veränderungen im Bewußtseinszustand hervorrufen und Abhängigkeiten erzeugen können. Wegen der möglichen mißbräuchlichen Verwendung und der unmittelbaren Gefährdung der Gesundheit wird der Umgang mit B. durch das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz) geregelt. B. im Sinne dieses Gesetzes sind die in den Anlagen I (nicht verkehrsfähige B.), II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige B.) aufgeführte Stoffe und Zubereitungen. Dazu gehören auch Stoffe, aus denen B. hergestellt werden können. Zu den klassischen B. gehören Opiate (Morphin, Heroin), Cocain, Haschisch (Cannabinoide) und verschiedene Halluzinogene (Mescalin, Lysergsäurediethylamid). Neuere mißbräuchlich verwendete B. sind etliche synthetische Arzneistoffe (Barbiturate, Benzodiazepine, Weckamine, Appetitzügler) und die Designerdrogen wie Ecstasy. Häufiger Gebrauch der B. führt meist zu Abhängigkeit, verbunden mit einer pathologischen Deformation der Persönlichkeitsstruktur, sozialer Degeneration und physischem Verfall.
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