Lexikon der Chemie: Kirchhoffsches Gesetz
Kirchhoffsches Gesetz, Beziehung zur Beschreibung der Temperaturabhängigkeit von Reaktionsenergien und -enthalpien: (∂ΔRH/∂T)p = ΔRCp bzw. (∂ΔRU/∂TV) = ΔRCV. Hierbei bedeuten ΔRH und ΔRU die molare Reaktionsenthalpie bzw. -energie, ΔRCp und ΔRCV die Änderung der Wärmekapazität der Reaktionsmischung bei konstantem Druck bzw. konstantem Volumen.
Für ideale Mischungen gilt zur Berechnung von ΔRCp und ΔRCV die Additivitätsbeziehung (Thermodynamik 1), 1. Hauptsatz).
Mit Hilfe des K. G. ist die Umrechnung der Reaktionsenthalpien von einer Temperatur auf eine andere möglich:
In kleinen Temperaturbereichen kann näherungsweise ΔRCp = konst. gesetzt werden:
ΔRHT2 = ΔRHT1 + ΔRCp(T2 – T1).
Ist eine höhere Genauigkeit erforderlich, verwendet man für ΔRCp die Temperaturfunktion der beteiligten Stoffe. Das K. G. ist auch auf die Temperaturabhängigkeit von Phasenumwandlungswärmen anwendbar. Dabei ist ΔCp die Differenz der molaren Wärmekapazitäten der beiden Phasen.
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