Lexikon der Chemie: Narkotika
Narkotika, Verbindungen, die in geeigneter Dosierung eine vorübergehende Lähmung der Zellfunktionen des Zentralnervensystems unter Ausschaltung von Bewußtsein, Schmerzempfinden, Muskelspannung und Abwehrreflexen ohne Beeinflussung der lebensnotwendigen Zentren der Medulla oblongata bewirken. Nach Art der Anwendung unterscheidet man zwischen Inhalationsnarkotika und Injektionsnarkotika. Rektalnarkotika spielen zur Zeit keine Rolle mehr.
Die weitaus größte Bedeutung besitzen die Inhalationsnarkotika, d. h. gasförmige oder leichtverdampfbare Verbindungen, die mit der Atemluft in die Lunge und dort zur Resorption gelangen. Zu dieser Gruppe gehören Distickstoffmonoxid, N2O, Ether wie Diethylether und Divinylether, CH2=CH-O-CH=CH2, Kohlenwasserstoffe wie Cyclopropan und Halogenkohlenwasserstoffe wie Halothan (F3C-CHClBr) und Halogenether, wie Enfluran (CHFCl-CF2-O-CHF2) und Isofluran (CF3-CHCl-O-CHF2). Von diesen Verbindungen besitzen N2O und die fluorierten Verbindungen die weitaus größte Bedeutung. Die anderen Verbindungen werden aus verschiedenen Gründen, z. B. Hepatotoxizität bei Chloroform und Explosivität sowie schwieriger Dosierung und brechenerregender Wirkung bei Diethylether, nicht mehr verwendet.
Als Injektionsnarkotika werden Thiobarbitale (Barbitale) sowie einige spezielle Verbindungen wie Propanidid, Ketamin und Etomidat verwendet. Injektionsnarkotika dienen zur Narkoseeinleitung und zur Durchführung von Kurznarkosen.
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