Lexikon der Chemie: Nickelcyanide
Nickelcyanide. Nickel(II)-cyanid, Ni(CN)2·4 H2O, apfelgrüne, sehr giftige Verbindung, die durch Umsetzung von Nickel(II)-salzlösungen mit Alkalicyaniden im stöchiometrischen Verhältnis als Niederschlag entsteht und beim Erhitzen auf 180 bis 200 °C in das gelbbraune, wasserfreie Ni(CN)2 übergeht. Mit weiterem Alkalicyanid reagiert Nickel(II)-cyanid zu goldgelben Alkali-tetracyanonickelaten(II) M2[Ni(CN)4]. Die Tetracyanonickelat(II)-Anionen benutzen eine quadratisch planare Struktur. Durch konz. Cyanidlösungen lassen sich Alkalitetracyanonickelate(II) in trigonal-bipyramidale Pentacyanonickelate(II) M3[Ni(CN)5] überführen, während man durch Reduktion mit Kalium in flüssigem Ammoniak rotes Cyanonickelat(I) K4[Ni2(CN)6] bzw. gelbes Tetracyanonickelat(0) K4[Ni(CN)4] erhält. Nickel(II)-cyanid bzw. Tetracyanonickelate(II) werden bei der galvanischen Vernickelung genutzt.
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