Lexikon der Ernährung: Antidot
Antidot, Gegengift, Eantidote, eine Substanz, die bei Vergiftungen zur Abschwächung oder Aufhebung der Giftwirkung verabreicht wird. Ihre Gabe ist neben der symptomatischen Therapie, der Erhaltung der vitalen Lebensfunktionen und Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Giftresorption sowie zur Beschleunigung der Giftelimination ein wesentlicher Bestandteil der Therapie von Vergiftungen. Gelegentlich werden auch Mittel, die die Giftresorption oder -elimination beeinflussen (Brechmittel, Abführmittel, Adsorptionsmittel, Oxidationsmittel), als unspezifisch wirkende A. bezeichnet. A. im eigentlichen Sinne sind jedoch spezifisch wirkende Therapeutika. Hinsichtlich des Wirkungsmechanismus unterscheidet man 1) chemisch: Überführung des Giftes in unlösliche und daher ungiftige Verbindungen (z. B. Überführung der löslichen Barium- und Bleiverbindungen durch Natriumsulfat in unlösliches Barium- und Bleisulfat); Überführung des löslichen Giftes in eine ebenfalls lösliche, aber ungiftige Verbindung (z. B. Überführung von Blausäure und Cyaniden durch Natriumthiosulfat in Rhodanide); „Neutralisation“ von Säuren mit verd. Laugen, wie Natriumhydrogencarbonat, Seifenwasser, auch Magnesiumoxid. 2) pharmakologisch: Wirkung durch Antagonismus: Acetylcholin und Atropin z. B. wirken aufeinander durch gegenseitige kompetitive (konkurrierende) Verdrängung von den Rezeptoren der Erfolgsorganzellen.
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