Lexikon der Ernährung: Gentechnikgesetz
Gentechnikgesetz, Egenetic engineering law, dient dem Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Sachgütern und der Umwelt vor möglichen Gefahren die aus der Anwendung der Gentechnik resultieren könnten und stellt außerdem den rechtlichen Rahmen für die Entwicklung und Förderung gentechnischer Möglichkeiten bereit. Das G. gilt für gentechnische Anlagen, gentechnisches Arbeiten, die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (transgene Organismen). Weiterhin wird das Inverkehrbringen von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen, geregelt.
Gentechnische Arbeiten werden nach ihrem Gefährdungspotenzial in vier unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Bei der niedrigsten Stufe, der Sicherheitsstufe 1 (S1), besteht nach Stand der Wissenschaft kein Risiko für Mensch und Umwelt, während bei den höheren Sicherheitsstufen von einem geringen (S2), mäßigen (S3) oder sogar hohen (S4) Risiko auszugehen ist. Für die Einstufung nach S4 reicht bereits der begründete Verdacht auf ein solches Risiko. Um dem Schutzgedanken gerecht zu werden, schreibt das G. zahlreiche Genehmigungs- und Anmeldepflichten für gentechnische Vorhaben vor. Der Vollzug des G. durch die Genehmigungsbehörde beinhaltet nicht nur die Durchführung von Genehmigungs- beziehungsweise Anmeldeverfahren, sondern umfasst auch ein effektives System an Überwachungsmaßnahmen.
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