Lexikon der Ernährung: Kaffee-Verordnung
Kaffee-Verordnung, Verordnung über Kaffee, Zichorie, Kaffee-Ersatz und Kaffeezusätze, Zusammenfassung aller lebensmittelrechtlichen Vorschriften über Kaffee, Zichorie, Kaffee-Ersatz und Kaffeezusätze sowie die daraus hergestellten Extrakte (Kaffee-Ersatzprodukte, Instant-Kaffee). Es finden sich Definitionen dieser Produkte. An wichtigen Besonderheiten seien hervorgehoben: Röstkaffee darf höchstens 50 g Wasser in einem kg enthalten, entcoffeinierter Kaffee (Entcoffeinierung) höchstens 1 g Coffein (Kaffee-Extrakt höchstens 3 g) in 1 kg Kaffeetrockenmasse. Bezüglich der Zusatzstoffe wird auf die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung verwiesen. Dabei handelt es sich um natürliche Wachse und Schellack für das – selten erfolgende – Wachsen der Oberfläche von Rohkaffee und den Zusatz von Natrium- und Kaliumcarbonat zu Zichorie, Kaffee-Ersatz und Kaffeezusätzen. Das – noch seltener ausgeführte – Kandieren (Einweichen bzw. Überziehen mit Zucker) von Röstkaffee darf nur mit Zuckerarten nach der Zuckerarten-Verordnung erfolgen (die üblicherweise am Ende des Röstprozesses zugesetzt werden). Es finden sich ferner Vorschriften für den Wasser- und Zuckergehalt von (im Haushalt kaum anzutreffenden) pastenförmigen und flüssigen Extrakten. Kaffeezusätze sind gereinigte Pflanzenteile, Zuckerarten oder Mischungen dieser Stoffe in geröstetem Zustand, die als Zusatz zu Kaffee, Zichorie oder Kaffee-Ersatz verwendet werden.
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