Lexikon der Ernährung: Krankenkassen
Krankenkassen, gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Ehealth insurance (companies), Leistungserbringer zur Früherkennung von Krankheiten, bei Mutterschaft, Krankheit und Tod. Die GKV ist eine wesentliche Säule des 1881 durch Otto von Bismarck geschaffenen Sozialversicherungs-Systems. Die gesetzliche Grundlage bilden das Sozialgesetzbuch V sowie die Reichsversicherungsordnung (RVO). Es gilt das Prinzip der Pflichtversicherung bis zur Höhe einer dynamisierten Einkommensgrenze für alle abhängig Beschäftigten, Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert. Die Versicherungspflicht besteht zudem für Auszubildende, Behinderte in berufsfördernden Maßnahmen, für geringfügig Beschäftigte, Studierende, Arbeitslose, und Rentner. Für einige Berufsgruppen gibt es gesonderte Krankenkassen, so z. B. für Landwirte und Künstler. Übersteigt das jährliche Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze, ist die freiwillige Versicherung in der GKV oder privaten Krankenversicherung möglich. Die GKV umfasst verschiedene Krankenkassen, wie z. B. die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK), Betriebs-, Ersatz, Innungskrankenkassen u. a. Seit 1996 können Pflichtversicherte die Krankenkasse frei wählen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zur GKV paritätisch.
Um die Leistungsfähigkeit der GKV aufrecht zu erhalten, kann der Gesetzgeber Einfluss auf die Struktur und das Leistungsangebot der Krankenkassen nehmen. Das erfolgte z. B. 1989 mit dem Gesundheits-Reformgesetz, 1993 mit dem Gesundheitsstruktur-Gesetz sowie mit der Gesundheitsreform 2000.
Im Gesundheits-Reformgesetz ist die Gesundheitsförderung (Gesundheitsbildung) als Aufgabe der Krankenkassen gesetzlich verankert (SGB V / §20). Dieser Auftrag beinhaltete auch ein vielfältiges Angebot an Ernährungs- und Diätberatung. Mit der 1997 verabschiedeten Änderung des §20 / SGB V wurde den Krankenkassen die gesetzliche Grundlage für diese Aktivitäten wieder entzogen. Die Gesundheitsreform 2000 gibt den Krankenkassen erneut die Möglichkeit, Maßnahmen zur Primärprävention in die Satzung aufzunehmen. Die detaillierten Handlungsfelder inklusive Zielgruppen, Inhalte usw. sind von den Spitzenverbänden der Krankenkassen gemeinsam festzulegen.
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