Lexikon der Ernährung: Lebensmittelchemie
Lebensmittelchemie, Efood chemistry, Spezialgebiet der Chemie, das sich in erster Linie mit der Zusammensetzung der Lebensmittel und ihrer Rohstoffe, den Reaktionen der Lebensmittelinhaltsstoffe bei Lagerung, Zubereitung und Verarbeitung, der Überprüfung der Art, Reinheit und Wirkungsweise von Lebensmittelzusatzstoffen und dem Aufspüren unerwünscher Rückstände und Kontaminanten beschäftigt. Hierzu greift die L. auf verschiedene Bereiche der Chemie, v. a. der analytischen Chemie und Naturstoffchemie sowie auf weitere verwandte Naturwissenschaften wie z. B. die Biologie, Biochemie, Mikrobiologie, Toxikologie und Ernährungswissenschaft zurück. Weiterhin werden spezielle Kenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten wie dem Lebensmittelrecht zur Beurteilung der Ergebnisse benötigt.
Neben Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich des Trinkwassers, beschäftigt sich die L. auch mit Kosmetika, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen und ist in erster Linie dem Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung verpflichtet. Als Begründer der L. als exakter Naturwissenschaft gilt Josef König (1843–1930) aus Münster. Seit 1894 wird die Ausbildung einer speziellen, die o. g. Aufgaben übernehmenden Berufsgruppe durch eine in Deutschland einheitliche Prüfungsordnung geregelt; die Berufsbezeichnung „Lebensmittelchemiker“ ist in Deutschland seit 1927 gesetzlich geschützt. Das Studium der L. kann an verschiedenen deutschen Universitäten absolviert werden und endet mit dem 1. Staatsexamen. Die Ausbildung zum „staatlich geprüften Lebensmittelchemiker“ beinhaltet weiterhin ein 12-monatiges Praktikum, das vorwiegend in einem staatlichen Lebensmitteluntersuchungsamt absolviert wird und mit der 2. Staatsprüfung abschließt.
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