Lexikon der Ernährung: Mischfetterzeugnisse
Mischfetterzeugnisse, aus tierischen und pflanzlichen Fetten, unter Verwendung von Wasser, Magermilch, ggf. Sahne und Emulgatoren hergestellte Streichfette. Es handelt sich überwiegend um Emulsionen vom Typ Wasser in Öl. Der Milchfettanteil muss 10–80 % des Fettgehaltes betragen. M. dürfen in Deutschland erst seit 1990 in den Verkehr gebracht werden. Das zuvor gültige Milchgesetz von 1930 enthielt ein absolutes Verkehrsverbot für nachgemachte Milcherzeugnisse, und damit für M., mit Ausnahme von Margarine. Diese hatte sich, nachdem sie Jahrzehnte lang als billiger Butterersatz diente, zu einem eigenständigen Lebensmittel entwickelt und wurde auch im Lebensmittelrecht als solches anerkannt. Seit Inkrafttreten des Milch- und Margarine-Gesetzes von 1990 werden die in der Tab. genannten Standardsorten von M. zugelassen. Ein weiteres Erzeugnis aus Mischfett ist Mischfettschmalz. Es unterliegt der Verordnung über Margarine und Mischfette. Es stellt keine Emulsion dar. Der Fettgehalt beträgt 99 % und muss zu 10–80 % aus Milchfett stammen.
Mischfetterzeugnisse: Tab. Warenübersicht.
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Mischfett | 80–90 % | |
Dreiviertelmischfett | 60–62 % | |
Halbmischfett | 39–41 % | |
Mischstreichfett (mit Angabe des Fettgehaltes, 3 Fettgehaltsstufen) | weniger als 39 % 42–59 % |
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