Lexikon der Ernährung: Pestizidrückstände
Pestizidrückstände, Epesticide residues, sind Rückstände von Wirkstoffen die dem Pflanzenschutz dienten, also während der Erzeugung von Nahrungsmitteln eingesetzt wurden und im Endprodukt nachweisbar sind. Dabei ist der Einsatz von Pestiziden und Herbiziden in Deutschland durch das Pflanzenschutzgesetz geregelt und soll eine Gefährdung der Gesundheit von Tier und Mensch durch P. ausschließen. Spezifische Anwendungsvorschriften (Wartezeiten bzw. zeitliche Abstände zwischen letzter Anwendung und Ernte, anzuwendende Menge je Flächeneinheit, Anwendungsbeschränkungen) berücksichtigen die Stoffeigenschaften und nehmen so Einfluss auf das Entstehen und die Höhe von Rückständen.
Nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung sind sowohl bei der Abgabe (Händler) als auch bei der Anwendung bestimmte fachliche Kenntnisse erforderlich. Nach § 14 LMBG werden Lebensmittel vom Verkehr ausgeschlossen, wenn sie P. enthalten, die bestimmte, für die einzelnen Stoffe festzulegende Höchstmengen überschreiten. Wirkstoffe, die in der Bundesrepublik nicht zugelassen sind, dürfen überhaupt nicht in oder auf Lebensmitteln nachweisbar sein, es sei denn, es ist im Einzelfall eine Höchstmenge festgesetzt. Dabei liegen die Höchstwerte meist deutlich unterhalb der Werte, die nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand aus toxikologischer Sicht zur Vermeidung einer Gefahr für die Gesundheit noch duldbar wären. Eine Bewertung der Rückstände ist für die meisten Wirkstoffe auf Grund unzureichender Datenlage nicht möglich. Für einzelne Substanzen (z. B. chlorierte Kohlenwasserstoffe) zeigen die Befunde, dass im Mittel die Höchstwerte fast immer deutlich unterschritten werden, Maximalwerte aber durchaus die Grenzwerte überschreiten.
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