Lexikon der Ernährung: Privathaushalt
Privathaushalt, Eprivate household, zusammen wohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalt) sowie Personen, die alleine wohnen und wirtschaften (Einpersonenhaushalt). Zum P. können sowohl verwandte als auch familienfremde Personen gehören. Er bildet eine sozioökonomische Einheit, deren Ziel die optimale Bedürfnisbefriedigung der Mitglieder im Rahmen der verfügbaren Mittel ist. Das System des P. kann in drei Subsysteme untergliedert werden: 1. Personalsystem (Haushaltsangehörige), 2. Hauswirtschaftssystem und 3. Marktsystem.
Das Personalsystem besteht aus den im P. lebenden Personen. Sie werden einerseits im Haushalt versorgt, andererseits stellen sie diese Versorgung durch Erwerbs- und Hausarbeit sicher. Die hauswirtschaftlichen Aufgabenbereiche bestehen im Wesentlichen in Einkaufen, Nahrungszubereitung und Vorratshaltung, Kinderbetreuung und -erziehung, Familien- und Krankenpflege, Wohnungspflege und Textilpflege. Das Marktsystem umfasst die drei Bereiche Erzielung des Einkommens, Verwendung des Einkommens (Konsum) und Vorsorgemaßnahmen (z. B. Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit etc.). Die Aufgaben und Tätigkeiten eines P. werden wesentlich durch die Haushaltsstruktur beeinflusst. Vgl. Haushalt. Essay: Ernährungsprobleme von Privathaushalten mit vermindertem Einkommen (Bd 1).
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