Lexikon der Ernährung: Tierarzneimittel
Tierarzneimittel, Edrugs for animals, Verbindungen, die gezielt zur Prophylaxe oder Therapie an Tiere verabreicht werden. Die Anwendungsgruppen sind sehr vielfältig (z. B. Anabolika, Analeptika, Analgetika, Antibiotika, Cytostatika, Diuretika, Hormone, Corticosteroide, Spasmolytika, Tranquilizer, Vitamine). Sie liegen im Anwendungsbereich von Veterinären entsprechend den in T.-Verzeichnissen festgelegten Anwendungsbedingungen und werden in Abhängigkeit von der Indikation zeitlich begrenzt eingesetzt. T. unterliegen den Bestimmungen des Arzneimittel-, Apotheken- und Suchtmittelrechtes.
Bei der Anwendung sind festgelegte Wartezeiten, die den lebensmittelhygienisch-toxikologischen Anforderungen entsprechend Rückstandsfreiheit oder tolerierbare Rückstände garantieren, einzuhalten. Nichteinhaltung der Richtlinien kann zu einer Überschreitung von Grenzwerten der Rückstandshöchstmengen-Verordnung führen. In den EU-Mitgliedsstaaten laufen Bemühungen um eine harmonisierte Rückstandskontrolle. Dabei werden seit 1998 alle für den menschlichen Verzehr bestimmten Tierarten und tierischen Erzeugnisse berücksichtigt. Vorrang hat die Kontrolle der Einhaltung des Anwendungsverbotes illegaler Stoffe mit anaboler Wirkung und von nicht zugelassenen Substanzen. Nach dem deutschen Fleischhygienerecht sind mindestens 2 % aller gewerblich geschlachteten Kälber und 0,5 % aller sonstigen nach Fleischhygiene-Verordnung gewerblich geschlachteten Tiere auf Rückstände zu untersuchen. Die Überarbeitung der Rückstandskontrollrichtlinie (Erweiterung der zu untersuchenden tierischen Lebensmittel und Stoffe) soll den Verbraucherschutz verbessern.
Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.