Lexikon der Geographie: EG
EG, Europäische Gemeinschaft, entstanden 1965 durch die Zusammenfassung der drei Organisationen EGKS, EWG und EAG (Europäische Atomgemeinschaft), unter Beibehaltung ihrer rechtlichen Selbstständigkeit und Unterstellung einer gemeinsamen Kommission.
Das wichtigste Organ der EG ist der Europäische Rat mit Sitz in Brüssel, der aus je einem Vertreter auf Ministerebene aus den Mitgliedsstaaten besteht und in unterschiedlicher sektoraler Zusammensetzung tagen kann (Rat der Wirtschaftsminister, Rat der Landwirtschaftsminister, Verkehrsminister etc.). Neben der einfachen Mehrheit wird in besonderen Fällen ein gewichtetes Stimmrecht angewendet (Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien je 10 Stimmen; Spanien 8 Stimmen; Belgien, Niederlande, Portugal, Griechenland je 5 Stimmen; Österreich, Schweden je 4 Stimmen; Dänemark, Finnland, Irland je 3 Stimmen; Luxemburg 2 Stimmen). Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg und mit zurzeit 626 direkt gewählten Abgeordneten besitzt Mitwirkungs-, Beratungs- und Kontrollrechte, aber kein Initiativrecht. Erst seit den jüngeren Reformen sind die Mitentscheidungsmöglichkeiten und Kontrollfunktionen gestärkt worden, ohne dass die sonst üblichen parlamentarischen Aufgaben zugesichert wurden. Die ebenfalls in Brüssel residierende Kommission besteht aus 20 Mitgliedern (mindestens ein oder höchstens zwei Vertreter aus jedem Land) und wird für fünf Jahre mit Zustimmung des Parlaments eingesetzt. Geleitet wird die Kommission der EG von einem Präsidenten, der zugleich Mitglied des Europäischen Rates ist. Sie fungiert als Exekutivorgan, gibt Stellungnahmen ab und besitzt Initiativrecht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wird durch 15 Richter und acht Generalanwälte geleitet, die für eine Amtsperiode von sechs Jahren von den Regierungen der Mitgliedsländer im Einvernehmen vorgeschlagen werden. Beigeordnet ist seit 1988 ein Gerichtshof (EuG), der Klagen von Einzelpersonen behandelt. Der 1975 eingerichtete Europäische Rechnungshof mit ebenfalls 15 auf sechs Jahre ernannten Mitgliedern überwacht die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Finanzausgaben der EU. Wichtige ergänzende Institutionen sind der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) zur Beratung von Rat und Kommission, der Ausschuss der Regionen (AR), der mit Vertretern der Gebietskörperschaften besetzt ist sowie seit 1998 die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt und die Europäische Investitionsbank.
Am 01.07.1968 wurde die Zollunion in der Sechsergemeinschaft verwirklicht, und im folgenden Jahr konkretisierten sich Pläne für eine Wirtschafts- und Währungsunion. Das Europäische Währungssystem EWS sollte mit festen Wechselkursen und einem einheitlichen Zahlungsmittel (ECU) arbeiten. 1970 konnten auch Fortschritte für eine politische Zusammenarbeit (EPZ) erzielt werden, allerdings nur auf der Basis freiwilliger intergouvernementaler Kooperation.
Die 1967 von Großbritannien, Dänemark, Norwegen und Irland erneut vorgelegten Beitrittsanträge wurden nach De Gaulles Rücktritt 1969 behandelt und am 22.1.1972 mit positivem Ergebnis abgeschlossen. Da die norwegische Bevölkerung erneut gegen einen Beitritt zur EG votierte, wurde die Gemeinschaft zum 1.1.1973 nur um drei weitere nordwesteuropäische Länder erweitert.
Auf der Basis eines 1985 von der Kommission vorgelegten Weißbuches zur Vollendung des europäischen Binnenmarktes bis 1993 und der Beschlüsse von Luxemburg wurde am 28.2.1986 die Einheitliche Europäische Akte (EEA) unterzeichnet, die am 1.7.1987 in Kraft trat und eine Reihe weiterführender wirtschafts- und währungspolitischer Beschlüsse im Hinblick auf die Realisierung des Binnenmarktes durch die Beseitigung von technischen und rechtlichen Hemmnissen bis zum 1.1.1993 enthielt. Auch die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) und die Institution des 1974 vereinbarten Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs und des Kommissionspräsidenten erhielten eine vertragliche Grundlage. Wichtige Änderungen bzw. Ergänzungen der EWG-Verträge bestanden in der Verlagerung von Kompetenzen von den Nationalstaaten an die EG. Hierzu gehören neben ökonomischen Tatbeständen im Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr auch Teilbereiche der Sozial- und Technologiepolitik sowie des Umweltschutzes. Auch das Europäische Parlament soll stärker in die Zusammenarbeit einbezogen werden.
1986 findet die Süderweiterung der EG durch den Beitritt von Spanien und Portugal nach der bereits 1981 erfolgten Integration von Griechenland ihren Abschluss. Die Gemeinschaft ist damit auf 12 Staaten angewachsen. (Europäische IntegrationAbb.).
HN
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