Lexikon der Geographie: Entwicklungszusammenarbeit
Entwicklungszusammenarbeit, EZ, bezeichnet die Kooperation zwischen Institutionen aus Geber- und Empfängerländern zum Zweck der Entwicklungsförderung. Dazu gehört der Transfer von Kapital, Ausrüstungsgütern und Wissen in Entwicklungsländer zum Zweck der Förderung lokaler und nationaler Entwicklungsprozesse. Sie umfasst die technische Entwicklungszusammenarbeit (TZ), die finanzielle Entwicklungszusammenarbeit (FZ) sowie die Nahrungsmittelhilfe. Die Entwicklungszusammenarbeit enthält materielle und nichtmaterielle Leistungen von privaten bzw. öffentlichen Stellen der Industrieländer ( Abb.) an private und/oder staatliche Empfänger in den Partnerländern. Der Begriff der Entwicklungszusammenarbeit wird heute im offiziellen Sprachgebrauch dem Begriff der Entwicklungshilfe vorgezogen, um damit den Grundgedanken einer Partnerschaft zwischen Nord und Süd auszudrücken. Damit wird ein grundsätzlicher Wandel im Bereich der Konzepte der internationalen Entwicklungspolitik, der zum einen auf Fehlschläge und Lernerfahrungen früherer Entwicklungsdekaden zurückzuführen ist, zum anderen aber auch auf ein langsam wachsendes Verständnis von gemeinsamen Zukunftsaufgaben in einer immer enger vernetzten Welt. Das Umdenken ist auf die massive Kritik zurückzuführen, die von entwicklungspolitisch engagierten Gruppen und von den Entwicklungsländern selbst seit den 1960er-Jahren an den Formen und Inhalten dieser Kooperation zwischen de facto doch recht ungleichen Partnern vorgebracht wurde. Die Kritik bezog sich im Wesentlichen darauf, dass mit der Hilfe auch ein westlich geprägtes Verständnis von Entwicklung exportiert werde, und dass sich die Verteilung der Leistungen nicht nur an den Bedürfnissen der Empfänger, sondern auch – und häufig recht einseitig – an den wirtschaftlichen und geostrategischen Eigeninteressen der Geber orientierte. Auch die deutsche Entwicklungspolitik wurde in ihrem wechselvollen Verlauf durch das Spannungsverhältnis von humanitären Anliegen und ökonomisch-politischen Eigeninteressen geprägt. Heute bezieht sich der Begriff der Entwicklungshilfe wie im englischen Sprachgebrauch ("development assistance") primär auf die konkreten Leistungen, während der umfassendere Begriff der Zusammenarbeit das gesamte Politikfeld der Nord-Süd-Beziehungen einbezieht.
Die institutionellen Grundlagen der Entwicklungszusammenarbeit lassen sich nach den folgenden Kriterien gliedern:
a) Herkunft der Leistungen: Zu unterscheiden ist zwischen offizieller (staatlicher) und privater Entwicklungshilfe. Im engeren Sinne werden nur solche direkten und indirekten Leistungen an Entwicklungsländer als offizielle Entwicklungshilfe ("official development assistance", ODA) bezeichnet, die von der öffentlichen Hand der Geberländer stammen, der Förderung sozialer und wirtschaftlicher Entwicklungsprozesse in den Empfängerländern dienen, und im Vergleich zu kommerziellen Transaktionen ein Zuschusselement von mindestens 25% enthalten, also zu gegenüber den üblichen Marktbedingungen deutlich günstigeren Konditionen vergeben werden. Die private Entwicklungshilfe umfasst die nicht-kommerziellen Übertragungen an Entwicklungsländer von nichtstaatlichen Trägern (Nichtregierungsorganisationen, NRO) wie z.B. Stiftungen, kirchlichen Organisationen u.a.;
b) institutionelle Trägerschaft der Leistungen: In einigen Geberländern werden die Entwicklungspolitik und ihre Umsetzung durch ein spezielles Ministerium gesteuert, z.B. in der Bundesrepublik Deutschland durch das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ), in anderen Ländern handelt es sich um Querschnittsaufgaben verschiedener Ressorts. Zu unterscheiden ist zwischen bilateraler und multilateraler EZ. Die bilaterale EZ basiert auf Rahmenabkommen zwischen jeweils einem Geber- und einem Empfängerland und der gemeinsamen Durchführung konkret vereinbarter Projekte oder projektübergreifender Programme, die durch die Instrumentarien der FZ und TZ unterstützt werden. Für die Abwicklung der FZ der Bundesrepublik Deutschland ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frankfurt zuständig, für die TZ die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in Eschborn bei Frankfurt. Bei der multilateralen EZ führen die Geberländer Finanzmittel an internationale Institutionen ab, die dann ihrerseits Projekte oder Programme in Entwicklungsländern durchführen. Die wichtigsten internationalen Entwicklungsinstitutionen sind das United Nations Development Programme (UNDP), die Weltbank und der Internationale Währungsfonds (IWF).
DM
Entwicklungszusammenarbeit: Entwicklungszusammenarbeit: Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit in Deutschland.
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