Lexikon der Geographie: Europäische Raumordnung
Europäische Raumordnung, befasst sich mit den Leitvorstellungen zur Ordnung und Entwicklung des europäischen Raumes und den Mitteln zu ihrer Verwirklichung. Das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK, 1999) nennt als wesentliches Ziel einer europäischen Raumentwicklungspolitik: Ausrichtung auf Nachhaltigkeit und auf eine ausgewogene Entwicklung, insbesondere auch durch die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Das bedeutet die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen und kulturellen Funktionen in Einklang zu bringen und somit zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Raumentwicklung beizutragen. In Anlehnung an das "Zieldreieck ausgewogener und nachhaltiger Raumentwicklung" ( Abb.) beinhaltet dies die Verknüpfung der drei politischen Ziele: wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und des kulturellen Erbes sowie ausgeglichenere Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Raumes.
Europäische Raumordnung wird außerdem seit langem durch entsprechende Regionalpolitik betrieben in Form von Europäischen Gemeinschaftsmaßnahmen (EGM) und Europäischen Gemeinschaftsinitiativen (EGI). Bekannteste Initiative ist die europäische Gemeinschaftsinitiative zur Förderung von grenzübergreifender Zusammenarbeit und transnationalen Versorgungsnetzen (INTERREG).
Die regionalen Wohlstandsdisparitäten Europas sollen durch Strukturfonds abgebaut werden. Es gibt drei große Strukturfonds: Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäische Sozialfonds (ESF) und Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL). Der Vertrag von Maastricht (Vertrag über die Europäische Union vom 7.2.1992) intensiviert die Weiterentwicklung der regionalen Strukturpolitik durch zusätzliche Elemente: a) Bekräftigung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion; b) Einführung des Subsidiaritätsprinzips; c) Einrichtung eines Ausschusses der Regionen; d) Möglichkeit ergänzender strukturpolitischer Maßnahmen und e) Schaffung eines speziellen Kohäsions-Fonds für strukturschwache Mitgliedstaaten.
Das Subsidiaritätsprinzip ist im Vertrag von Maastricht definiert: "Die Gemeinschaft wird innerhalb der Grenzen der ihr in diesem Vertrag zugewiesenen Befugnisse und gesetzten Ziele tätig. In den Bereichen, die nicht in ihre ausschließlichen Zuständigkeiten fallen, wird die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können. Die Maßnahmen der Gemeinschaft gehen nicht über das für die Erreichung der Ziele des Vertrages erforderliche Maß hinaus." Die praktische Durchführung dieses Prinzips gestaltet sich schwierig, da der Vertrag nicht festlegt, welchen Ebenen spezifische Kompetenzen zugesprochen werden.
Der "Ausschuss der Regionen", die im Vertrag von Maastricht vereinbarte Einrichtung eines beratenden Ausschusses aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, hat 189 Mitglieder und wird vom Rat oder von der Kommission der EU in regional bedeutsamen Angelegenheiten gehört oder gibt dazu Stellungnahmen ab. Deutschland ist durch die Bundesländer und durch die drei kommunalen Spitzenverbände im "Ausschuss der Regionen" vertreten.
Grundlegende Daten für die Länder der europäischen Gemeinschaft und die europäische Raumordnung werden von EUROSTAT (Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaft), das der EU-Kommission in Brüssel untersteht und seinen Amtssitz in Luxemburg hat, bereitgestellt. Seine Aufgabe besteht darin, der Kommission und anderen europäischen Institutionen die notwendigen statistischen Informationen zur Verfügung zu stellen, ein einheitliches europäisches statistisches System aufzubauen, die statistischen Erhebungen auszuwerten und die Entwicklung von nationalen Statistiksystemen zu unterstützen.
KW
Lit: [1] v. MALCHUS, V. (1995): Europäische Raumordnung. In: Handwörterbuch der Raumordnung. – Hannover. [2] SPIEKERMANN, B. (1995): Europäische Instrumente der Regionalpolitik. In: Handwörterbuch der Raumordnung. – Hannover.
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