Lexikon der Geographie: Gesellschaft
Gesellschaft, 1)Biogeographie: Pflanzengesellschaft (Phytozönose) bzw. Tiergesellschaft. 2)Sozialgeographie: Kernbegriff der Sozialwissenschaften und der sozialwissenschaftlichen Geographie (Sozialgeographie), der je nach theoretischer Perspektive ähnlich vielfältig interpretiert wird wie der Begriff Kultur in den Kulturwissenschaften. Grundsätzlich ist unter Gesellschaft das Zusammenleben einer größeren Zahl von Lebewesen (Pflanzen, Tiere, Menschen) über längere Zeit hinweg mit einem gemeinsam geteilten räumlichen Kontext zu verstehen. In den Sozial- und Kulturwissenschaften ist die Begriffsverwendung auf den menschlichen Bereich begrenzt, wobei aufgrund von Organismusanalogien der Pflanzen- und Tierbereich häufig zur Veranschaulichung eine Rolle spielt. Allen sozialwissenschaftlichen Begriffsverständnissen ist gemeinsam, dass mit Gesellschaft Zusammenhänge bezeichnet werden, welche aus dem Zusammenleben einer Mehrzahl von Personen resultieren und für diese gleichzeitig auch verpflichtend sind. Häufig wird darunter ganz einfach eine Mehrzahl von Personen bezeichnet, die ein gemeinsames Territorium teilen und über ein bestimmtes Maß der Organisation des Zusammenlebens verfügen. So kann man von Jäger- und Sammlergesellschaften ebenso sprechen wie von nationalstaatlich organisierten Gesellschaften. Die letztere Bedeutung ist wohl die am weitesten verbreitete und beherrschte bis vor Kurzem das sozialwissenschaftliche Begriffsverständnis. Im abstrakteren Sinne kann Gesellschaft begriffen werden als eine Menge institutionalisierter (Institution) sozialer Beziehungen, die in bestimmten Arten des Handelns einerseits ihren Ausdruck finden und andererseits durch diese konstituiert werden.
In der sozialwissenschaftlichen Gesellschaftstheorie herrschen insbesondere Typologien von Gesellschaften vor, die eine entwicklungsgeschichtliche bzw. evolutionistische (Evolution) Tendenz aufweisen. Karl Marx geht von einem produktionszentrierten Stufenmodell historischer Gesellschaftstypen aus, nach dem die Menschheitsgeschichte bis ins 19. Jh. drei aufeinander aufbauende Ordnungsformen von der Sklavenhaltergesellschaft, über den Feudalismus hin zum Kapitalismus über die (dialektische) Entfaltung der Produktionsverhältnisse durchlaufen hat. Ziel dieser Entwicklung ist Marx zufolge die (sozialistische) Gesellschaftsordnung, welche sich durch herrschaftslose und egalitäre Lebensverhältnisse auszeichnen soll.
Neben diesen und anderen inhaltlichen Differenzierungen des Gesellschaftsbegriffs können innerhalb der Sozialwissenschaften grundsätzlich zwei (ontologisch differenzierte) extreme Hauptpositionen unterschieden werden, nach denen Gesellschaft jeweils eine forschungskonzeptionell und sozialpolitisch besondere Bedeutung erlangt: die holistische (Holismus) und die individualistische Auffassung (Individualismus). Vertreter der holistischen Auffassung betonen, dass Gesellschaft mehr ist als die Summe der Individuen (ihrer Mitglieder) und sie leiten daraus ab, dass das, was die Individuen tun, nichts anderes ist als der Ausdruck ihrer gesellschaftlichen Bedingungen. Deshalb, so die forschungslogische Argumentation, könne man sich im Rahmen gesellschaftswissenschaftlicher Untersuchungen nicht nur auf die Individuen und ihre Handlungen konzentrieren. Die individualistischen Positionen gehen dagegen davon aus, dass die sozialwissenschaftlich relevanten Gegebenheiten individuelle Personen seien und die gesellschaftlichen Merkmale von den Eigenschaften der Individuen abhängen. Sie betonen damit die Entscheidungsfreiheit und Gestaltungsfähigkeit der Individuen. Gesellschaft wird als nichts anderes als eine Vielzahl von Individuen betrachtet. Soziale Institutionen werden als unwirkliche Abstraktionen ausgewiesen. Extreme Individualisten gehen sogar soweit, dass sie das Bestehen der Gesellschaft strikt leugnen und die menschliche Geschichte als nichts anderes als den Ausdruck des Werkes einzelner "großer Persönlichkeiten", historischer Figuren, interpretieren. Die "Wissenschaften vom Menschen" sollen demgemäß auf die Erforschung der Individuen ausgerichtet werden. Erklärungen von sozialen Aspekten sind demgemäß erst dann zu leisten, wenn sie auf physiologische oder/und psychologische Aspekte bzw. auf die Eigenschaften des Individuums Bezug nehmen.
Neben diesen beiden ontologischen Basispositionen bestehen zwei methodologische Spielformen. Methodologische Holisten (methodologischer Holismus) bestreiten nicht die Bedeutung der Individuen für das Gesellschaftliche. Doch da das Ganze (die Gesellschaft) mehr als die Summe seiner Teile (die Gesellschaftsmitglieder) sei und da sich gesellschaftliche Faktoren auf die Ziele der Individuen auswirken und die Zielverwirklichung beeinflussen, wird es methodologisch für sinnvoll und notwendig erachtet, von der Ganzheit und nicht vom Individuum auszugehen. Und da Regel- und Gesetzmäßigkeiten nur auf gesamtgesellschaftlicher Ebene auffindbar wären, nicht aber auf der individuellen, wäre die Sozialforschung darauf auszurichten. Methodologische Individualisten (methodologischer Individualismus) bestreiten im Vergleich zur ontologischen Variante die Wirklichkeit gesellschaftlicher Umstände als überindividuelle Tatsache nicht. Doch sie betonen, dass Gesellschaften und soziale Gegebenheiten aus individuellen Subjekten, deren Handlungen und Beziehungen bestehen und vor allem: dass nur Individuen Ziele und Interessen haben können. Schließlich wird – insbesondere in der Tradition der handlungs- und strukturationstheoretischen Gesellschaftsforschung – mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass sozialer Wandel ohne individuelle Zielvorstellungen und individuelles Handeln nicht möglich wäre. Der methodologische Individualismus richtet daher die Gesellschaftsanalyse aus methodologischen Gründen auf die Handlungen aus.
BW
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