Lexikon der Geographie: Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit, sustainable development, nachhaltige Entwicklung, dauerhafte Entwicklung, zukunftsfähige Entwicklung ursprünglich aus der Forstwirtschaft stammender Begriff; erhielt im Brundtland-Bericht (1987) jedoch erst seine heute vorherrschende Bedeutung. Der 1972 vom Club of Rome veröffentlichte Bericht "Limits of growth" war Hauptauslöser des Nachhaltigkeitsgedankens. Eine praktische Konkretisierung erfuhr das Konzept auf der 1992 in Rio de Janeiro stattgefundenen UNO-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Form des Aktionsplans Agenda 21. Allgemein wird unter Nachhaltigkeit das Bestreben verstanden, die Bedürfnisse der Gegenwart zu befriedigen und dabei zu gewährleisten, dass auch die Befriedigung der Bedürfnisse künftiger Generationen sichergestellt ist. Nachhaltigkeit soll sich aus dem Zusammenspiel von sozialer, ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit ergeben, wobei die Problematik darin liegt, dass die Einzelaspekte nicht selten konträre Ziele verfolgen. Aufgrund der umfassenden, unscharfen Bedeutung wird versucht, das Prinzip der Nachhaltigkeit den jeweiligen Anforderungen entsprechend zu definieren und umzusetzen.
So führen die aufgezeigten Handlungsanleitungen und -alternativen z.B. weg von abfall- oder energieexzessiven, ineffizienten Konsummustern hin zu einer nachhaltigen ressourcensparsamen Entwicklung. Geeignete Vorgehensweisen alternative nachhaltige Entwicklungskonzepte bereitzustellen sind z.B. die Effizienz- und Suffizienzrevolution. Während Erstere eine auf technischen Maßnahmen und Innovationen basierende Verbesserung herbeiführen will, stellt Letztere eine stärker auf Konsumverzicht begründete Maßnahme dar, die aus globaler Sicht mittel- bis langfristig unverzichtbar sein wird, um die postulierte Befriedigung der Bedürfnisse künftiger Generationen adäquat abdecken zu können. Belastungsszenarien müssen zudem künftig stärker raum-zeitlich differenziert werden; d.h. es ist in einem ersten Schritt räumlich zwischen lokalen, regionalen und globalen (mikro- bis makroskalig) sowie zeitlich zwischen kurz- bis langfristigen Auswirkungen zu unterscheiden. In einer darauf aufbauenden komplexen Betrachtungsweise müssen zudem die innigen Vernetzungen zwischen diesen verschiedenen Ebenen erfasst und bewertet werden.
In der Raumplanung bedeutet nachhaltige Entwicklung der schonende Umgang mit Boden, Flächenreserven oder die zur Verfügungsstellung von Ausgleichsflächen. Rechtlichen Niederschlag hat der Nachhaltigkeitsgedanke bzgl. der Raumplanung im Raumordnungsgesetz gefunden, wo eine Leitvorstellung formuliert ist, deren Ziel eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt, ist.
Die Landwirtschaft gilt beispielsweise dann als nachhaltig, wenn durch sie der Bestand an Ressourcen nach Menge und Qualität nicht verringert wird. Dem Begriff wird aber auch hier nur volle Berechtigung zugeschrieben, wenn alle Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit (ökologische, ökonomische und soziale) berücksichtigt sind. Dazu gehören dann folgende Komponenten: a) ethische Komponente, Zukunftsethik, intergenerationelle Gerechtigkeit, b) Schonung der nicht erneuerbaren Ressourcen, Erhalt der Bodenfruchtbarkeit als Lebens- und Produktionsgrundlage sowie Vermeidung bzw. Verminderung der Umweltbelastung, c) Erhalt der Biodiversität, möglichst geringe Beeinträchtigung natürlicher Ökosysteme durch die landwirtschaftliche Produktion, d) Tier- und Artenschutz, e) Sicherstellung der ökonomischen Existenzfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe, Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft und Erhalt der ländlichen Struktur, Armutsbekämpfung, f) gesamtgesellschaftliche Verantwortung der Landwirtschaft für die Gewährleistung der Nahrungsversorgung und der Nahrungsqualität (Produktivitätsaspekt), g) stärkere Berücksichtigung von Verbraucherinteressen, h) globale Komponente der nachhaltigen Entwicklung. Nach Auffassung des Umweltbundesamtes (1998) entspricht der ökologische Landbau am ehesten dem Leitbild einer nachhaltigen Nahrungsmittelproduktion.
Bei touristischer Nachhaltigkeit wird im Gegensatz zum sanften Tourismus oder umweltverträglichen Tourismus Anspruch auf globale Gültigkeit erhoben, d.h. die Entwicklungsziele der Transformations-, Schwellen- und Entwicklungsländer werden anerkannt. Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit, Ökologie (z.B. weniger klimaschädliche Flugreisen), Ökonomie (z.B. Beteiligung der Einheimischen am touristischen Investivkapital) und Soziales (z.B. öffentliche Mitbestimmung bei Entscheidungen über touristische Erschließungen), werden auch hier als gleichberechtigte Stränge eines Netzwerks gesehen. Abb.
Nachhaltigkeit: Nachhaltigkeit: Dimensionen nachhaltiger Entwicklung.
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