Lexikon der Geographie: Naturschutz
Naturschutz
Eckhard Jedicke, Karlsruhe
Definiert werden kann Naturschutz als Gesamtheit von Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung des Naturhaushalts mit allen seinen Bestandteilen. Dieses sind die Naturgüter einschließlich der wild lebenden Pflanzen- und Tierarten, ihrer Lebensgemeinschaften und Lebensräume, aber auch Landschaften insgesamt mit ihrer Vielfalt und Eigenart. Als Natur- oder Schutzgüter sind zu unterscheiden: Boden, Wasser, Klima und Luft, Arten und Biotope sowie Landschaftsbild. Allerdings besteht bis heute keine allgemein akzeptierte Naturschutz-Definition, woraus in der Praxis ein recht unterschiedliches Begriffsverständnis resultiert.
Juristisch gibt das aus dem Jahr 1976 stammende Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in § 1 eine Zielbestimmung, die in § 2 durch 13 Grundsätze konkretisiert wird. Daraus ergeben sich heute fünf verschiedene, wenngleich sich gegenseitig überschneidende und durchdringende Aufgabenfelder:
a) Artenschutz: der Erhalt von Arten mit ihrer genetischen Vielfalt in überlebensfähigen Beständen (Art);
b) Biotopschutz: der Schutz und die Neuschaffung von Lebensräumen verschiedener Lebensgemeinschaften (Biozönosen; Biotop);
c) abiotischer Ressourcenschutz: der Schutz von Boden, Wasser und Klima bzw. Luft vor nachteiligen qualitativen und quantitativen Veränderungen;
d) Prozessschutz: das langfristige Aufrechterhalten natürlicher Prozesse (ökologische Veränderungen), ohne dass der Mensch aktiv eingreift, sowie menschlicher Nutzungsprozesse mit positiven Nebeneffekten für den Naturschutz;
e) ästhetischer Landschaftsschutz: der Schutz von Landschaftsbild und Erholungsfunktionen sowie ganzer regionstypischer Kulturlandschaften.
Bisherige Naturschutz-Strategien
Die in Deutschland praktizierten Naturschutz-Strategien wandelten sich im Laufe der Zeit:
Die Wurzeln des Naturschutzes liegen überwiegend im Artenschutz für ausgewählte, in der Regel besonders attraktive Einzelarten (Orchideen, Wanderfalke, Uhu). Dieser Schutz war meist konservierend, also auf den Erhalt bestehender Zustände ausgerichtet. In Einzelfällen fanden auch Versuche der Wiederansiedlung von Individuen statt. In den 1970er-Jahren setzte sich die Erkenntnis durch, dass Artenschutz längerfristig nur über einen umfassenden Biotopschutz Erfolge verspricht. Zunehmend wurden Biotoptypen als nach außen abgrenzbare, relativ einheitliche Lebensräume erkannt und auch diesen ein Eigenwert zuerkannt, nicht zuletzt als Lebensraum charakteristischer Lebensgemeinschaften (Biozönosen). Bald kamen im Laufe der 1980er-Jahre räumliche Gesichtspunkte hinzu: Die Verinselung wurde wahrgenommen. Daraus entstand das Konzept des Biotopverbundsystems als ökologisch-funktionaler Ansatz. Erste Anforderungen an die Größe und den Flächenanteil von Schutzflächen, an Verbunddistanzen und auch die Flächennutzung insgesamt wurden formuliert und anhand der Umweltansprüche einzelner Arten begründet.
Aktuell verzweigen sich die Konzepte stark, meist einander ergänzend: Motiviert durch Diskussionen im angloamerikanischen Raum begann eine Debatte um "wilderness", den Schutz von "wilder Natur", von natürlichen Prozessen. Allmählich wird erkannt, dass abiotischer Ressourcenschutz nicht allein dem technischen Umweltschutz überlassen werden kann. Der Schutz von Zielarten (s.u.) in Verbindung mit dem MVP-Konzept (minimum viable population = kleinste überlebensfähige Population) beinhaltet den Versuch, Naturschutzmaßnahmen anhand entsprechend ausgewählter Arten festzusetzen und zu kontrollieren. Schließlich läuft seit der Umweltkonferenz in Rio de Janeiro 1992 die Diskussion über nachhaltige Nutzung (Nachhaltigkeit), die zugleich eine Integration des Naturschutzes in die Flächennutzung leisten sollte.
Artenschutz
Von Interesse für den Artenschutz sind vor allem gefährdete Arten. Zu ihrer Beurteilung haben sich Rote Listen (Red Data Books) bewährt: Artenverzeichnisse für verschiedene Gebiete (weltweit, bundesweit, auf der Ebene von Bundesländern oder Regionen), in denen für unterschiedliche Artengruppen die ausgestorbenen bzw. verschollenen und die gefährdeten Arten aufgeführt sind. Die in der Bundesrepublik Deutschland gebräuchlichen Gefährdungskategorien und ihre Definitionen sind in Abb. 1 dargestellt. Die am stärksten gefährdeten Artengruppen sind u.a. angewiesen auf Gewässerbiotope guter, gering bis unbelasteter Wasserqualität, trocken-warme Habitate, umweltchemisch durch die Luft gering belastete Oberflächenstrukturen für Moose und Flechten, spezifische Requisiten wie z.B. Totholz für verschiedene Insektenarten und schließlich raum-zeitliche Anforderungen zur Benachbarung verschiedener Habitattypen und Requisiten. Zielarten sind ausgewählte Arten, die der Festsetzung und Kontrolle von Naturschutzmaßnahmen dienen. Die von ihnen bewohnten Lebensräume sind so zu sichern und zu entwickeln, dass die Zielarten darin eine langfristige Überlebenschance unter möglichst natürlichen Bedingungen erhalten. Bei der Auswahl geeigneter Zielarten sollten die Kriterien Gefährdung, Überlebenschance, Mitnahmeeffekt (Schutz von Zielarten bewirkt zugleich Schutz anderer Arten) sowie die Popularität der betreffenden Art berücksichtigt werden. Für die ausgewählten Zielarten ist dann eine Populations-Gefährdungsgradanalyse (population vulnerability analysis, PVA) durchzuführen, die Bestandgrößen und -änderungen, Raumanspruch, Populationsbiologie und Habitatqualität berücksichtigt. Somit wird eine statistische Prognose der zukünftigen Bestandsentwicklung der Art unter verschiedenen Annahmen und die Bestimmung der MVP (s.o.) möglich.
Auf internationaler Ebene ist das Washingtoner Artenschutzabkommen vom 3. März 1973 ein wichtiges Instrument zur Beschränkung des Handels mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.
Biotopschutz
Diese Ansätze des Artenschutzes sind untrennbar mit einem umfassenden Biotopschutz verbunden: Nur über die Analyse der Umweltansprüche von Einzelarten sind quantifizierte Definitionen von Biotopschutz-Zielen möglich. Diese Tatsache verdeutlicht auch die wichtige Rolle, die Arten(gemeinschaften) in der Biotopschutz-Definition einnehmen. Die Ziele des Biotopschutzes lauten: a) Erhalt der landschaftstypischen natürlichen, halbnatürlichen und naturnahen Biotope mit ihrem charakteristischen Arteninventar (Naturlandschaft); b) Schutz von Biotopen als Lebensstätten möglichst vollständiger Biozönosen mit entsprechender genetischer Vielfalt in für den Arterhalt notwendiger Flächengröße und mit einem Verbund untereinander; c) Ermöglichen dynamischer Prozesse natürlicher Entwicklung ohne anthropogenes Eingreifen (Prozessschutz) und d) Gewährleisten einer flächendeckend nachhaltigen Bewirtschaftung der Nutzflächen.
Wesentliche Teile dieser Ziele sind nur durch einen segregativen Naturschutz erreichbar. Ein Problem beim Schutz von ehemaligen Nutzflächen in Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebieten) wurde in den letzten Jahren immer deutlicher: Um in ihrer Bedeutung für den Naturschutz erhalten zu werden, benötigen diese eine fortgesetzte Pflege. Diskutiert werden zwei Strategien: zum einen Nichtstun, d.h. das Überlassen von Flächen der natürlichen Sukzession, um damit zugleich Prozessschutz zu ermöglichen, zum anderen die Integration von Naturschutzbelangen in die Nutzung, sodass im Optimum Biotopschutz als Nebenprodukt einer umweltverträglichen Nutzung bewerkstelligt wird.
Abiotischer Ressourcenschutz
Die Umweltmedien Boden, Wasser und Luft unterliegen zahlreichen Belastungen und Gefährdungen ( Abb. 2). Diesen wird in den Teilbereichen Bodenschutz, Wasserschutz und Schutz von Klima und Luft entgegengewirkt: a) Bodenschutz: Beschränkt auf naturschutzfachlich bedeutsame Aspekte, beinhaltet Bodenschutz Flächenschutz, Erosionsschutz, Rekultivierung und Renaturierung. b) Wasserschutz: Generell ist es zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser erforderlich, Schadstoff-Belastungen punktueller und diffuser Quellen zu reduzieren, Wasserstände im Landschaftswasserhaushalt zu erhalten, wasserundurchlässige Flächen zu entsiegeln und Restriktionen insbesondere der Landwirtschaft im Einzugsbereich von Oberflächen- und Grundwasser auszusprechen, soweit diese erforderlich sind. Fließgewässer sind zu schützen durch Renaturierung unter Zulassen größtmöglicher Dynamik, durch Ausweisung ungenutzter Uferrandstreifen, durch Einflussnahme auf die Landnutzung, insbesondere Verbannung der Ackernutzung aus Talauen sowie Erhöhung des Retentionsvermögens (Versickerung von Oberflächenwasser) umgebender Flächen. Stillgewässer sind insbesondere zu schützen durch eine möglichst naturnahe Vegetation sowie strenge Restriktion baulicher Maßnahmen im Uferbereich und durch Ausweisung ungenutzter Uferrandstreifen in Abhängigkeit von der hydrologischen Situation im gesamten Wassereinzugsbereich. Grundwasserschutz erfordert die Ausweisung von Wasser- und Naturschutzgebieten auch unter hydrologischer Argumentation, eine bewusstere Standortwahl für Quellen punkt- und linienförmiger qualitativer Belastungen (Straßen-, Industrie- und Gewerbestandorte, Deponien, Abwasseranlagen) auf schadstoffspezifisch weniger durchlässigen Böden/Gesteinen sowie eine nachhaltige Trinkwasser-Förderung, die nicht über der Grundwasser-Neubildungsrate liegt und die erforderliche Mindestwassermenge für Biozönosen und Lebensräume auch in Trockenperioden gewährleistet. c) Schutz von Luft und Klima: Eine Aufgabe des technischen Umweltschutzes bildet die Immissionsminderung auf ein für Mensch, Organismen und Ökosysteme als tolerabel anerkanntes Maß. Eine zweite Hauptaufgabe ist der globale Klimaschutz durch umweltpolitische Restriktionen auf nationaler und internationaler Ebene.
Prozessschutz
Der Prozessschutz stellt eine Ergänzung zum bisher betriebenen statischen Naturschutz dar. Zu unterscheiden sind Prozesse in der abiotischen und der biotischen Umwelt. So werden unter den abiotischen Prozessen die Abtragung und Neubildung von Böden, die Grundwasser-Neubildung aus Oberflächenwasser, vom Wasser ausgelöste Morphodynamik in den Talauen sowie die Änderungen von Luft und Klima durch mikro- über meso- bis makroklimatische Prozesse zusammengefasst. Biotische Prozesse sind die Veränderung von Verbreitungsarealen und Habitatpräferenzen sowie Prozesse zur Bildung neuer Ökotypen, Rassen und langfristig Arten, zyklisch wiederkehrende Verjüngungen in vielen Biotopen bzw. Ökosystemen und ihren Lebensraum selbst gestaltende Schlüsselorganismen wie z.B. der Biber. Viele Prozesse treten nur da auf, wo der Mensch nicht eingreift – etwa die vom Biber ausgelöste Umgestaltung von Bachauen oder großräumige Sedimentverlagerungen in Talauen (Wildflusslandschaften). Zum Erhalt dieser insbesondere für Biotop- und Ökosystemtypen der Naturlandschaft typischen Prozesse sind Totalschutzgebiete großer Dimension erforderlich. Andere Prozesse sind jedoch an anthropogene Nutzungen als Biotopgestalter gebunden, häufig in traditioneller Form. Ein entscheidendes Ziel eines ganzheitlichen Naturschutzes lautet daher, die Kreisläufe der Landnutzung wie in der historischen Kulturlandschaft zu schließen: Landwirte müssen primär aus wirtschaftlichen Erwägungen ein eigenes Interesse an der Schafbeweidung, an Heckenpflege, Obstwiesen-Förderung, vielfältigen Fruchtfolgen, alten Kulturpflanzen und Tierrassen etc. besitzen.
Ästhetischer Landschaftsschutz
Der Schutz des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktionen (Erholung) sowie ganzer regionstypischer Kulturlandschaften ist ein im Naturschutz stark unterrepräsentierter Bereich – obwohl das Bundesnaturschutzgesetz seit zweieinhalb Jahrzehnten den Schutz von Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft fordert.
Lit:
[1] BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg., 1999): Daten zur Natur. – Münster.
[2] JEDICKE, E. (1995): Ressourcenschutz und Prozessschutz – Ansätze für einen ganzheitlichen Naturschutz. In: Naturschutz und Landschaftsplanung 27.
[3] JEDICKE, E. (1998): Raum-Zeit-Dynamik in Ökosystemen und Landschaften. – Stuttgart.
[4] VOGEL, K., VOGEL, B., ROTHHAUPT, G., GOTTSCHALK, E. (1996): Einsatz von Zielarten im Naturschutz. In: Naturschutz und Landschaftsplanung 28.
Naturschutz 1 Naturschutz 1: Einstufung der Kategorien Roter Listen in Deutschland.
Naturschutz 2 Naturschutz 2: Belastungen und Gefährdungen, deren Folgen und Verursachergruppen für die abiotischen Ressourcen Boden, Wasser und Luft.
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