Lexikon der Geographie: Umweltqualitätsziele
Umweltqualitätsziele
Tillmann Buttschard, Karlsruhe
Umweltqualitätsziele (UQZ), sind von der Gesellschaft bzw. Politik vorgegebene Zielsetzungen, die eine bestimmte sachlich, räumlich und zeitlich definierte Güte von Ressourcen, Potenzialen und Funktionen der Umwelt des Menschen zum Inhalt haben. Sie werden aus allgemeineren Leitbildern oder Leitlinien abgeleitet ( Abb. 1 ) und in konkreten Umweltstandards handhabbar gemacht. Umweltqualitätsziele und Umweltstandards sind vorsorgeorientiert und unterscheiden sich von Schutzzielen und -standards, die der Gefahrenabwehr dienen. Daher, dass sich die UQZ meist auf einzelne, so genannte Landschaftspotenziale wie Wasser, Boden, Luft oder Biota beziehen, müssen zusammenfassende Umweltqualitätszielkonzepte aufgestellt und erarbeitet werden. Zur Überprüfung der Erfüllung von Umweltqualitätszielen werden so genannte Umweltindikatoren oder bei komplexeren bzw. landschaftspotenzialübergreifenden Umweltqualitätszielen Umweltidikatorensysteme benutzt.
Geschichte und Definition
Nach den Energiekrisen der 70er-Jahre des letzten Jahrhunderts und dem Bericht des Club of Rome zur Lage der Menschheit (Meadows, 1972) war deutlich geworden, dass das Wirtschaftsmodell des immer währenden quantitativen Wachstums und Ressourcenverbrauches, welches einherging mit hohen Umweltbelastungen, in dieser Form nicht fortgesetzt werden konnte. Hieraus entwickelte sich zunächst ein Umweltbewusstsein in dem Sinne, dass Wachstums- und Belastungsgrenzen sowie die Notwendigkeit eines Stoffstrommanagements anerkannt wurden. Mit der "Konferenz für Umwelt und Entwicklung" der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro im Jahre 1992 wurde daher als neues Leitmotiv der Umwelt- und Wirtschaftspolitik die Nachhaltigkeit und die Politik des "sustainable development" eingeführt. Die Enquete-Kommission Schutz des Menschen und der Umwelt des 12. Deutschen Bundestags hat an diesem Leitbild gearbeitet und Hinweise gegeben für eine umweltverträgliche Industriegesellschaft. Eine heute gebräuchliche Definition wurde hier entwickelt: "Umweltqualitätsziele beschreiben, ausgehend von einem identifizierten ökologischen Problembereich angestrebte, am Leitbild der nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung und am Nachhaltigkeitsziel der Erhaltung und Funktionsfähigkeit des natürlichen Realkapitals, orientierte Zustände oder Eigenschafen (=Sollwerte) der Umwelt bezogen auf Systeme, Medien oder Objekte. Sie streben eine Erhaltung oder Veränderung konkreter Eigenschaften oder Zustände auf globaler, regionaler oder lokaler Ebene an" (Enquete-Kommission, 1994).
Fürst et al. (1989) umreißen den Charakter von Umweltqualitätszielen folgendermaßen: Sie sind an Rezeptoren oder Betroffenen, nicht an Verursachern orientiert, sie beziehen sich immer auf begrenzte Ausschnitte der Umwelt, da eine Gesamtqualität nicht operational abgebildet werden kann, sie stellen durch die Benennung eines Umweltfaktors oder Umweltpotenzials einen Schritt zur Konkretisierung und Operationalisierung von Leitbildern dar, sie verbinden wissenschaftliche Information mit gesellschaftlicher Werthaltung, sie sind nur bedingt übertragbar, da sie sich auf ganz bestimmte Situationen beziehen und sie bestehen aus je einer inhaltlichen, räumlichen und zeitlichen Angabe.
Konzepte
Umweltqualitätsziele basieren auf naturwissenschaftlicher Grundlage müssen jedoch im gesellschaftlichen Rahmen akzeptiert und daher im jeweiligen Wertesystem diskutiert werden. Daher wird die so genannte "Angemessenheit" der UQZ auf der einen Seite und die Stringenz der Ableitung auf der anderen Seite gefordert. Von verschiedenen Autoren wurden daher Konzepte von Zielsystemen entwickelt, welche die Abwägung von Umweltqualitätskriterien transparent machen sollen und beide Seiten – Verursacher wie Betroffene – mit einbezieht. Der Sachverständigen Rat für Umweltfragen (SRU, 1994) fordert, dass Umweltqualitätsziele entwickelt werden, die sich an "naturwissenschaftlich begründeten Grenzen für Stoffeinträge und strukturelle Veränderungen orientieren". Zur Operationalisierung dieser Belastungsgrenzen wurde das Konzept der "kritischen Konzentrationen" (critical levels), "kritischen Eintragsraten" (critical loads) sowie kritischen strukturellen Veränderungen" (critical structural changes) entwickelt. Es legt naturwissenschaftlich begründete Belastungsgrenzen für Ökosysteme, Teilökosysteme, Organismen, den Menschen oder Materialien fest, welche als Vorgabe für Umweltstandards dienen. Diese Werte sind jedoch einer kritischen Bewertung und Abwägung zu unterziehen, da ein Werturteil darüber, ob eine Veränderung negativ ist oder ein Schadwirkung darstellt, nur im Sinne einer anthropozentrischen Zielvorstellung getroffen werden kann. Ein Beispiel für die bereits erfolgte Konkretisierung des in Abbildung 1 gezeigten stufenweisen Prozesses der Konkretisierung von Umweltzielen liefert beispielsweise das Instrument der Umweltverträglichkeitsprüfung. Hier bieten sich insbesondere durch die Einbeziehung von Umweltqualitätszielen Möglichkeiten der Fortentwicklung des planerischen Instrumentariums.
Ein weiteres Konzept zur Entwicklung von Umweltqualitätszielen stellt der Ansatz der Dauerhaftigkeitsindikatoren dar (GUG, 1997). Wichtige Beispiele sind: Klimawechsel, Verarmung des Stratosphärenozons, Eutrophierung, Versauerung, toxische Kontamination, städtische Umweltqualität, biologische Vielfalt und Landschaft, Abfall, Wasservorräte, Waldreserven, Fischreserven, Bodenverarmung.
Zur Umsetzung dieser Konzepte stehen der Umweltpolitik ordnungsrechtliche Instrumente mit festen kardinalen oder wenigstens ordinalen Vorgaben (z.B. Grenzwerte der TA Luft, MAK-Werte usw.) oder weiche Instrumente, wie Selbstverpflichtungserklärungen zur Verfügung. Darüber hinaus müssen Umweltqualitätsziele und die dazugehörigen Umweltstandards im Kontext von ganzen Zielsystemen länderübergreifend entwickelt und festgesetzt werden. Auch die Wahrnehmung und Erforschung von sog. Kombinationswirkungen beispielsweise unterschiedlicher Chemikalien auf die menschliche Gesundheit muss in die Risikobetrachtungen einfließen (Scheffer, 2000).
Beispiele von Umweltstandards
Umweltstandards werden als quantitative Konkretisierung von Umweltqualitätszielen verstanden bzw. sind sie Mittel zu deren Erreichung. Genutzt werden gleichermaßen Grenzwerte, Richtwerte und Leitwerte. Für die Festsetzung dieser Werte existieren bislang in der faktischen Umweltgesetzgebung Deutschlands oder der anderen EU-Länder noch keine einheitlichen Regelungen (Streffer, 2000). Für eine ganze Reihe von Dauerhaftigkeitsindikatoren sind bereits Umweltqualitäts- und Umwelthandlungsziele festgelegt ( Abb. 2 ).
Literatur:
[1] ENQUETE-KOMMISSION SCHUTZ DES MENSCHEN UND DER UMWELT (Hrsg.) (1994): Die Industriegesellschaft gestalten – Perspektiven für einen nachhaltigen Umgang mit Stoff und Materialströmen. – Bonn.
[2] FÜRST, D., KIEMSTEDT, H., E. GUSTEDT, G. RATZBOR, F. SCHOLLES (1989): Umweltqualitätsziele für die ökologische Planung. UBA Texte 34/92.
[3] GUG (GESELLSCHAFT FÜR UMWELTGEOWISSENSCHAFTEN) (Hrsg.) (1997): Umweltqualitätsziele. Schritte zur Umsetzung. – Berlin, Heidelberg.
[4] MEADOWS, D.L. (1972) (Hrsg.): The limits to growth/Club of Rome. – New York.
[5] SRU (SACHVERSTÄNDIGEN RAT FÜR UMWELTFRAGEN) (1994): Umweltgutachten 1994. Für eine dauerhaft-umweltgerechte Entwicklung. – Stuttgart.
[6] STREFFER, C. (2000): Umweltstandards. Kombinierte Expositionen und ihre Auswirkungen auf den Menschen und seine Umwelt. Wissenschaftsethik und Technikfolgenabschätzung, Bd. 5. – Berlin, Heidelberg.
Umweltqualitätsziele 1: Umweltqualitätsziele 1: Hierarchie der Umweltziele.
Umweltqualitätsziele 2: Umweltqualitätsziele 2: Beispiele für Umweltqualitäts- und handlungsziele.
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