Lexikon der Geowissenschaften: Technische Zusammenarbeit
Technische Zusammenarbeit, TZ , Maßnahme der Bundesregierung zur Unterstützung von Entwicklungsprozessen in den Partnerländern. Verantwortlich für die Bundesregierung zeichnet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Ziel der Technischen Zusammenarbeit ist es, die Menschen und Organisationen in diesen Ländern durch partnerschaftliche Zusammenarbeit in die Lage zu versetzen, ihre Lebensbedingungen aus eigener Kraft zu verbessern. Zu diesem Zweck werden über die TZ technische, wirtschaftliche und organisatorische Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Im Rahmen der TZ werden insbesondere folgende Leistungen erbracht: a) Bereitstellung von Beratern, Ausbildern, Sachverständigen, Gutachern und sonstigen Fachkräften, b) Bereitstellung von Ausrüstung und Material für die Ausstattung der geförderten Einrichtungen, c) Aus- und Fortbildung einheimischer Fach- und Führungskräfte im Heimatland, in anderen Entwicklungsländern oder in Deutschland.
Vorrangig werden Vorhaben unterstützt, die den Grundbedürfnissen der armen Bevölkerungsschichten direkt Rechnung tragen. Ökologische Gesichtspunkte und solche, die der Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung der Frauen dienen, werden besonders berücksichtigt. Auch Vorhaben zur Förderung demokratischer Strukturen werden im Rahmen der TZ gefördert. Die Vorhaben konzentrieren sich auf die Bereiche und Regionen, die in den Länderkonzepten als Schwerpunkte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit dem Entwicklungsland festgelegt worden sind. Die TZ wird für das Entwicklungsland unentgeltlich im Wege der Direktleistung erbracht. Die Bundesregierung beauftragt damit überwiegend die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH (GTZ), aber auch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Die BGR mit Hauptsitz in Hannover ist die zentrale geowissenschaftliche Institution zur Beratung der Bundesregierung. Sie ist eine nachgeordnete Fachbehörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Aus ihrer Aufgabenstellung ergeben sich fachliche Verbindungen zum BMZ. In dessen Auftrag übernimmt die BGR die fachliche Prüfung von Projektanträgen sowie die Planung und Durchführung von TZ-Projekten ( Abb.). Die jährlichen Mittelzuweisungen des BMZ an die BGR belaufen sich auf ca. 15 Mio. DM.
Mit dem Wandel der entwicklungspolitischen Zielvorgaben haben sich in den vergangenen 35 Jahren auch die TZ-Projekte der BGR inhaltlich stetig weiterentwickelt. Bis zum Ende der 1960er Jahre stand die Landeserforschung (z.B. Kartierung) als nötige Voraussetzung zum Aufbau einer Infrastruktur im Vordergrund. In den 1970er Jahren wurden die Partnerländer verstärkt bei der Erschließung ihrer Rohstoffbasis unterstützt. Ab Mitte der 1980er Jahre wurde das partizipative Prinzip zum Leitmotiv der deutschen Entwicklungspolitik: Hilfe zur Selbsthilfe, vor allem durch Trägerförderung im Verbund mit einem angepaßten Know How-Transfer und einer verstärkten thematischen Ausrichtung auf die Themen Grundversorgung, Umweltschutz sowie Raum- und Regionalplanung. Schwerpunkt ist die Förderung und der Aufbau nationaler Trägerinstitutionen, wie z.B. von Staatlichen Geologischen Diensten und anderen Geo-Institutionen in Entwicklungsländern. Besonderes Gewicht hat die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern der Partnerinstitutionen durch spezielle Fortbildungsprogramme im In- und Ausland. Im Rahmen der Trägerförderung (Institution building bzw. Capacity building) führt die BGR gemeinsam mit den Partnerinstitutionen TZ-Vorhaben auf folgenden Gebieten durch: Angewandte Geowissenschaften, Regionalgeologie, Umweltgeologie, Hydrogeologie, Geologie mineralischer und Energie-Rohstoffe, Lagerstättenbewertung, Gewinnung mineralischer Rohstoffe, Kleinbergbau, Bergbaugesetzgebung, Umwelt- und Arbeitsschutz im Bergbau. [MST]
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