Lexikon der Geowissenschaften: Wehr
Wehr, Stauanlage ( Abb.), mit der ein Flußlauf abgesperrt wird, mit dem Ziel, den Wasserstand für Zwecke der Schiffbarmachung, der Energieerzeugung (Wasserkraftanlage) oder der Ableitung von Wasser anzuheben. Es kann sowohl als Einzelanlage angelegt sein als auch Teil einer Wehrkette (Stauregelung). Da anders als bei einer Talsperre der Speicherraum vergleichsweise klein ist, findet ein Rückhalt von Wasser nur im begrenzten Umfang statt, die Wasserspiegelschwankungen in der oberhalb gelegenen Stauhaltung sind daher entsprechend gering. Wehre werden meist quer zur Hauptströmungsrichtung als geradliniges Wehr ausgeführt. Eine schräge Anordnung oder gebrochene bzw. gekrümmte Grundrisse werden gelegentlich gewählt, um die Überfallänge zu vergrößern. Bei Streichwehren liegt die Überfallkrone parallel oder fast parallel zum Stromstrich. Eine Sonderform des Wehres sind Grundschwellen, auch Grundwehre genannt, die nur wenig über die Sohle hinausragen und unter dem Unterwasserspiegel liegen.
Eine Wehranlage umfaßt folgende Teile: a) massiver Wehrkörper mit den erforderlichen Betriebseinrichtungen, wozu ein Grundablaß und bei beweglichen Wehren auch die Regelungsorgane gehören. Die hydraulische Gestaltung des Wehrkörpers erfolgt so, daß auch extreme Hochwasserabflüsse schadlos abgeführt werden können; b) Tosbecken zur schadlosen Umwandlung der Energie des überströmenden Wassers. Je nach den örtlichen Verhältnissen und dem Zweck der Anlage können auch Schleusen für die Schiffahrt, eine Wasserkraftanlage oder Fischaufstiege dazukommen.
Feste Wehre sind nicht regulierbar, die Wasserstände oberhalb der Anlage unterliegen daher entsprechend dem Zufluß größeren Schwankungen. Ihr Vorteil liegt in der einfachen Bauweise und dem Wegfall von Bedienungselementen. Das Heberwehr ist eine Sonderform des festen Wehres. Bewegliche Wehre verfügen ebenfalls über eine feste Wehrschwelle, wobei jedoch Verschlüsse zur Regelung der Wasserstände entweder in die Schwelle eingelassen oder auf dieser aufgesetzt sind. Im allgemeinen können die Verschlüsse zur Abführung von Hochwasser je nach Konstruktionsart entweder umgelegt oder gezogen werden, so daß das Wehr dann als feste Wehrschwelle arbeitet. Die Funktionstüchtigkeit des Wehres bei Hochwasser muß auch dann gewährleistet sein, wenn eine oder mehrere Verschlußöffnungen blockiert sind. Bewegliche Wehre werden im allgemeinen nach der jeweiligen Art des Verschlusses bezeichnet: Wehre mit Schützen (Schützenwehre) haben tafelförmige Verschlüsse, Segmentwehre, Sektorwehre und Klappenwehre weisen meist gekrümmte Staueinrichtungen auf. Die Wahl des Verschlusses richtet sich nach der Breite der Wehröffnung und der Stauhöhe sowie dem Regulierungsziel. Hub-, Schütz- und Segmentverschlüsse können nur unterströmt werden, Klappen- und Sektorverschlüsse hingegen nur überströmt. Nicht selten werden daher unterschiedliche Verschlußtypen miteinander kombiniert, z.B. für eine Feinregelung oder für die Abführung von Eis und Schwimmstoffen über das Wehr.
Dammbalkenwehre und Nadelwehre bestehen aus einer Vielzahl von horizontalen bzw. vertikal gelagerten Balken aus Holz, Metall oder Beton, sie werden heute nur noch als Notverschlüsse verwendet. Insbesondere für provisorische Anlagen mit Stauhöhen unter 5 m werden auch aufblasbare Kunststoffolien verwendet (Schlauchwehr). [EWi]
Wehr: a) festes und b) bewegliches Wehr mit Wehrkörper (1), Staukörper (2), Überlaufkrone (3), Wehrrücken (4), Wehrwange (5), Wehrschwelle (6), Einlaufboden (7), Vorboden (8), Nachboden (9), Wehrhöcker (10), Wehrverschluß (11), Wehrpfeiler (12), Stauwand (13), Tosbecken (14), Endschwelle (15), Zahnschwelle (16), Störkörper (17), Revisionsverschluß (18), Sporn (19), Strahlteiler (20), Strahlaufreißer (21). Wehr:
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