Lexikon der Mathematik: Äquivalenzprinzip der Versicherungsmathematik
ein spezielles Prämienkalkulationsprinzip, das zur Berechnung von Versicherungsprämien verwendet wird.
In der Sprechweise der Risikotheorie postuliert es, daß die (deterministische) Zahlung des Versicherungsnehmers mit dem Erwartungswert der (zufälligen) Zahlung des Versicherers übereinstimmt. Häufig heißt dieses Prinzip auch Nettorisikoprinzip.
Begründen läßt es sich durch die den Ausgleich in der Zeit und den Ausgleich im Kollektiv beschreibenden Gesetze der großen Zahl. In der Ruintheorie wird aber gezeigt, daß die so definierte Nettorisikoprämie i. allg. nicht ausreicht, d. h. unter bestimmten Modellannahmen führt eine Prämie, die die Nettorisikoprämie nicht übersteigt, mit Wahrscheinlichkeit 1 zum technischen Ruin.
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