Lexikon der Mathematik: Antikommutativität
Eigenschaft einer Operation ∗ : G × G → G zu einer Gruppe (G, +). Antikommutativität liegt vor, wenn a ∗ b = −(b ∗ a) für a, b ∈ G.
Man sagt dann, daß a und b bzgl. ∗ antikommutieren. Antikommutieren alle a, b ∈ G bzgl. ∗, so heißt ∗ antikommutativ. Beispiel: Das Vektorprodukt × auf (ℝ3, +). Ist (R, ·, +) ein Ring, so ist der durch [a, b]R = a · b − b · a für a, b ∈ R definierte Kommutator [ , ]R : R × R → R antikommutativ, und der durch {a, b}R = a · b + b · a für a, b ∈ R definierte Antikommutator { , }R ist kommutativ.
Genau dann, wenn · : G × G → G kommutativ ist, ist [ , ]R = 0, und genau wenn · : G × G → G antikommutativ ist, ist { , }R = 0.
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