Lexikon der Mathematik: casus irreducibilis
bei der Lösung algebraischer Gleichungen dritten Grades auftretender Spezialfall, den man bis ins 16. Jahrhundert hinein nicht lösen konnte, und daher als „nicht zurückführbaren Fall“ bezeichnete.
Benutzt man zur Lösung der Gleichung
\begin{eqnarray}{z}^{3}+pz+q=0\end{eqnarray}
die Cardanischen Lösungsformeln, so wird man auf die Terme
\begin{eqnarray}u:=\sqrt[3]{-\frac{q}{2}+\sqrt{{(\frac{q}{2})}^{2}+{(\frac{p}{3})}^{3},}}\\ v:=\sqrt[3]{-\frac{q}{2}-\sqrt{{(\frac{q}{2})}^{2}+{(\frac{p}{3})}^{3}},}\end{eqnarray}
geführt. Falls \({(\frac{q}{2})}^{2}+{(\frac{p}{3})}^{3}\) negativ ist, so ist die Ermittlung einer reellen Lösung der Ausgangsgleichung zumindest scheinbar schwierig. Dies ist der casus irreducibilis.Erst um 1600 gelang es Vieta zu zeigen, daß in diesem Fall sogar alle drei Lösungen reell sind, und diese explizit anzugeben.
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