Lexikon der Mathematik: Deckungskapital
Deckungsrückstellung, bezeichnet in der Versicherungsmathematik die Differenz zwischen dem Barwert zukünftiger Leistungen eines Versicherungsunternehmens und dem Barwert der zukünftigen Prämien aus einem Versicherungsvertrag bzw. einem Kollektiv von Verträgen.
Diese Rückstellung ist notwendig, da nach Versicherungsbeginn i.allg. keine Äquivalenz zwischen den zukünftigen Prämien und Leistungen besteht, das Deckungskapital kompensiert gerade diese Differenz. Zur Berechnung von Deckungsrückstellungen wird i.allg. das deterministische Modell der Lebensversicherungsmathematik verwendet.
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