Lexikon der Mathematik: Dreiecksungleichung für Integrale
ganz allgemein eine Bezeichnung für die Abschätzung des Betrages eines Integrals durch das Integral über den Betrag des Integranden.
Beispielsweise hat man für −∞ < a< b< ∞ und eine stetige Funktion f : [a, b] → ℝ die Abschätzung
\begin{eqnarray}\left|\displaystyle \underset{b}{\overset{b}{\int }}f(x)dx\right|\le \displaystyle \underset{a}{\overset{b}{\int }}|f(x)|dx.\end{eqnarray}
Hierbei seien die Integrale jeweils als Riemann-Integrale oder als Integrale von Regelfunktionen verstanden. Die rechte Seite kann dabei noch grob durch
\begin{eqnarray}\displaystyle \underset{b}{\overset{b}{\int }}|f(x)|dx\le (b-a)\cdot \mathop{\rm{max}}\limits_{x\in [a,.b]}|f(x)|\end{eqnarray}
abgeschätzt werden.Die Bezeichnung Dreiecksungleichung rührt daher, daß sich diese Abschätzung im Fall von Treppenfunktionen gerade direkt aus der Dreiecksungleichung für den Betrag | ⋅ | ergibt.
Allgemeiner gilt dies für eine ℝ
Dies wiederum gilt unverändert für eine Funktion f mit Werten in einem normierten Vektorraum mit der Norm ∥ ⋅ ∥.
Für Funktionen mit allgemeinerem Definitionsbereich – beispielsweise im ℝ
Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.