Lexikon der Mathematik: elektronische Signatur
Bezeichnung für einen Datensatz in elektronischer Form, der in Daten enthalten ist, Daten beigefügt wird oder logisch mit ihnen verknüpft ist und von einem Unterzeichner zu einem bestimmten Zeitpunkt unter einem bestimmten Namen oder Pseudonym (und optional in einer bestimmten Funktion) verwendet wird, um verbindlich und fälschungssicher zu bestätigen, daß er zu diesen Daten eine eindeutig bestimmte Aussage abgegeben hat.
Die wichtigste mathematische Grundlage für die Bildung einer elektronischen Signatur sind die Verfahren der digitalen Signatur.
Um die Verbindlichkeit und Fälschungssicherheit einer elektronischen Signatur zu gewährleisten, reicht eine einzelne digitale Signatur in der Regel nicht aus. Zusätzlich sind erforderlich:
- Ein vertrauenswürdiger Verzeichnisdienst für Zertifikate und Attribute (Funktionen), bei denen Personen und Attributen eindeutig ein öffentlicher Schlüssel zugeordnet wird,
- verschiedene vertrauenswürdige Zeitstempeldienste, die ihrerseits auf digitalen Signaturen beruhen, um die Signaturzeitpunkte einzugrenzen, sowie
- entsprechende Signatur- und Verifikationsmodelle mit den durch Signierer und Verifizierer einzuhaltenden Bedingungen.
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