Lexikon der Mathematik: Konsistenz eines Diskretisierungsverfahrens
Verhalten des lokalen Diskretisierungsfehlers für verschwindende Schrittweite.
Bei einem Einschrittverfahren mit Verfahrensfunktion (x, y, h) zur Lösung der Aufgabe y′= f(x, y) bedeutet Konsistenz, daß die Bedingung
erfüllt sein muß. Die Fehlerordnung klassifiziert darüber hinaus die jeweilige Konsistenz.
Bei Mehrschrittverfahren setzt sich diese Begriffsbildung allgemeiner fort durch die Forderung der Existenz einer Funktion σ(h) mit limh→0 σ(h) = 0, durch die sich der lokale Diskretisierungsfehler δ(x, y, h) betragsmäßig für alle x abschätzen läßt.
Ähnliches läßt sich auch für explizite Differenzenverfahren bei partiellen Differentialgleichungen formulieren. Für ein Problem in einer Zeitvariablen t und einer Ortsvariablen x lassen sich diese Verfahren beispielsweise allgemein darstellen in der Form
Dabei approximiert \({\tilde{u}}^{(k)}(x)\) die unbekannte Funktion u(t, x) für t = t0 + kΔt ≤ T, k = 1, 2, …. Die Diskretisierung in x-Richtung mit Schrittweite Δx ist der Übersicht halber hier nicht explizit angegeben, lediglich das Verhältnis λ = Δt/Δx soll konstant sein (vgl. z. B. Friedrichs-Schema). Ein solches Verfahren heißt dann konsistent, falls
[1] Stoer, J.; Bulirsch, R.: Einführung in die Numerische Mathematik II. Springer-Verlag, Berlin, 1978.
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