Lexikon der Mathematik: Kontraposition
partielle Aussagenoperation, die jeder Implikation „wenn A, so B“ die Aussage „wenn nicht -B, so nicht -A“ zuordnet.
Bezeichnet ¬A die Negation der Aussage A, dann entsteht aus A → B durch Anwendung der Kontraposition die kontraponierte Aussage ¬B → ¬A, welche oft ebenfalls als Kontraposition von A → B bezeichnet wird.
Die kontraponierte Aussage ¬B → ¬A darf nicht verwechselt werden mit der Umkehrung B → A der Implikation A → B! Denn für beliebige A, B ist (A → B) ↔ (¬B → ¬A) stets eine Tautologie, hingegen ist (A → B) ↔ (B → A) nur in Ausnahmefällen gültig.
Die Aussage (A → B) ↔ (¬B → ¬A) wird in der zweiwertigen Logik häufig als Axiom benutzt. Um eine Implikation zu beweisen, genügt es demzufolge, die Implikation ¬B → ¬A nachzuweisen, was aus technischen Gründen oft einfacher ist, da man indirekt vorgehen kann.
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