Lexikon der Mathematik: Maximum von Landré
bezeichnet den maximalen Selbstbehalt, der bei einem Bestand von Versicherungen für ein neu zu zeichnendes Risiko akzeptiert werden kann, ohne die relative λ-Stabilität des Bestandes zu verkleinern.
Dabei wird die relative λ-Stabilität folgendermaßen definiert: Xi, i = 1, …, n, seien die Zufallsvariablen, die die einzelnen Risiken des Versicherungsbestandes repräsentieren (Individuelles Modell der Risikotheorie), \(S:=\displaystyle {\sum }_{i=1}^{n}{X}_{i}\) die Gesamtschadensumme, R die vorhandene Reserve und P die Prämieneinnahme. Ein Bestand heißt λ-stabil, wenn
Gilt jetzt \(E(R+P-S)={\lambda }_{1}\sqrt{VAR(S)}\), so heißt \(Q(\lambda ):=\frac{{\lambda }_{1}}{\lambda }\) die relative λ-Stabilität des Bestandes. Das Maximum von Landre beträgt dann
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