Lexikon der Mathematik: partielle Ableitung
Ableitung einer ℝm-wertigen Funktion von mehreren reellen Variablen, nämlich die Ableitung der durch ‚Festhalten‘ aller bis auf einer Variablen erhaltenen ℝm-wertigen Funktion einer reellen Variablen, im Fall m = 1 also die Steigung der Funktion in Richtung einer Koordinatenachse, anschaulich gesehen die Steigung der durch „Schneiden“ des Graphen von f parallel zur Koordinatenachse gebildeten reellwertigen Funktion einer reellen Variablen.
Es seien D ⊂ ℝn, f : D → ℝm und a ∈ D. Für j ∈ {1,…,n} sei
Die partielle Ableitung von f nach xj an der Stelle a ist gerade die Richtungsableitung von f in Richtung von ej an der Stelle a, d. h., f ist genau dann partiell differenzierbar nach xj an der Stelle a, wenn f in Richtung ej differenzierbar an der Stelle a ist, und es gilt dann
Ist f differenzierbar an der Stelle a, so ist f partiell differenzierbar nach ej an der Stelle a, und es gilt
Es sei Dj die Menge der Stellen x ∈ D, an denen f partiell differenzierbar nach xj ist. Dann heißt die Funktion
Da man die partielle Ableitung erhält, indem man alle bis auf eine Variable konstant hält und die ‚gewöhnliche‘ Ableitung bzgl. dieser einen Variablen bildet, übertragen sich die Differentiationsregeln leicht auf partielle Ableitungen.
Die durch
Durch wiederholtes partielles Ableiten (auch nach wechselnden Variablen) gelangt man zu höheren Ableitungen (partielle Ableitungen höherer Ordnung). Im allgemeinen ist dabei die Reihenfolge wesentlich, d. h. DiDjf verschieden von DjDif für i ≠ j. So ist etwa die Funktion f : ℝ2 → ℝ mit
Jedoch sind gemischte höhere partielle Ableitungen unabhängig von der Differentiationsreihenfolge, wenn sie stetig sind (Schwarz, Satz von).
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