Lexikon der Mathematik: schwaches Gesetz der großen Zahlen
Bezeichnung für eine Reihe von Resultaten, die unter gewissen Voraussetzungen an eine Folge (Xn)n∈ℕ von auf einem Wahrscheinlichkeitsraum \(({\rm{\Omega }},{\mathfrak{A}},P)\) definierten reellen Zufallsvariablen zeigen, daß die Folge (Yn − E(Yn))n∈ℕ stochastisch gegen (die konstante Zufallsvariable) 0 konvergiert, wobei
Jede Folge (Xn)n∈ℕ von unabhängigen identisch verteilten reellen Zufallsvariablen, deren Erwartungswerte E(Xn) = μ< ∞ existieren, genügt dem schwachen Gesetz der großen Zahlen. In diesem Falle konvergiert die Folge (Yn)n∈ℕ also stochastisch gegen μ. Eine bekannte Formulierung des schwachen Gesetzes der großen Zahlen beinhaltet der folgende Satz.
Erfüllt eine Folge (Xn)n∈ℕvon paarweise unkor-relierten reellen Zufallsvariablen mit endlichen Varianzen die Bedingung
Schwache Gesetze der großen Zahlen wurden in unterschiedlicher Allgemeinheit etwa von J. Bernoulli, chincin, Kolmogorow, Markow, Tschebyschew und Poisson angegeben, auf den auch der Name „Gesetz der großen Zahlen“ zurückgeht.
[1] Gnedenko, B. W.: Lehrbuch der Wahrscheinlichkeitstheorie (10. Aufl.). Verlag Harri Deutsch Thun, 1997.
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