Lexikon der Mathematik: Schwarz, Lemma von
lautet:
Es sei f eine in\({\mathbb{E}}=\{z\in {\mathbb{C}}:|z|\lt 1\}\) holomorphe Funktion mit\(f({\mathbb{E}})\subset {\mathbb{E}}\)undf (0) = 0. Dann gilt
Falls es einen Punkt\({z}_{0}\in {\mathbb{E}}\backslash \{0\}\)mit |f (z0)| = |z0| gibt, oder falls |f′(0)| = 1, so ist f eine Drehung um 0, d. h. es existiert ein t ∈ ℝ mit f(z) = eitz, \(z\in {\mathbb{E}}\).
Bezeichnet n ∈ ℕ die Nullstellenordnung der Nullstelle 0 von f, so gilt genauer als im Satz
Falls es einen Punkt \({z}_{0}\in {\mathbb{E}}\backslash \{0\}\) mit |f(z0)| = |z0|n gibt oder falls |f(n)(0)| = n!, so existiert ein t ∈ ℝ mit f(z) = eitzn, \(z\in {\mathbb{E}}\).
Eine Verallgemeinerung des Schwarzschen Lemmas liefert das Lemma von Schwarz-Pick (Schwarz-Pick, Lemma von).
Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.