Lexikon der Mathematik: Spektralsatz für selbstadjungierte Operatoren
zentrale Aussage der Operatortheorie.
Sei T ein beschränkter oder unbeschränkter selbstadjungierter Operator in einem Hilbertraum H. Dann existiert ein eindeutig bestimmtes projektionswertiges Maß E mit Träger supp(E) = σ(T) (σ das Spektrum von T) so, daß
Ist T beschränkt, konvergiert das Integral in (1) sogar bzgl. der Operatornorm; man schreibt dann
Eine Zahl λ ∈ ℝ ist genau dann ein Eigenwert von T, wenn E({λ}) ≠ 0 ist. Da das Spektrum eines kompakten Operators (außer der Null) nur aus Eigenwerten besteht, etwa σ(T) = {0, λ1, λ2, …}, nimmt (2) in diesem Fall die Form
Formel (3) impliziert, daß H eine Orthonormalbasis aus Eigenvektoren von T besitzt; (3) lautet in dieser Version
Die Formeln (1)–(3) zeigen, wie ein selbstadjungierter Operator aus den einfachsten selbstadjungierten Operatoren, nämlich den Orthogonalprojektionen, zusammengesetzt wird; daher spricht man auch von der Spektralzerlegung von T.
Die Formeln (1)–(3) können äquivalent mittels der Spektralschar
Neben der Integralform ist die Multiplikationsoperatorform des Spektralsatzes zu erwähnen. Diese besagt, daß jeder selbstadjungierte Operator zu einem Multiplikationsoperator auf einem geeigneten L2(μ)-Raum unitär äquivalent ist. Es existieren also ein Maßraum (Ω, Σ, μ), eine reellwertige meßbare Funktion h auf Ω und ein unitärer Operator U : H → L2(μ) mit
[1] Reed, M.; Simon, B.: Methods of Mathematical Physics I: Functional Analysis. Academic Press New York, 2. Auflage 1980.
Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.