Lexikon der Mathematik: sublineare Abbildung
spezielle reellwertige Abbildung eines reellen Vektorraumes.
Es sei V ein reeller Vektorraum. Dann heißt eine Abbildung p : V → ℝ sublinear, falls für alle x, y ∈ V die Ungleichung
und für alle x ∈ V, α ≥ 0 die Gleichung
gilt. Sublineare Abbildungen spielen eine große Rolle beim Beweis des Fortsetzungssatzes von Hahn-Banach (Hahn-Banach-Sätze).
In der Intervallrechnung bezeichnet der Begriff sublineare Abbildung eine Abbildung f : 𝕀ℝm → 𝕀ℝn (𝕀ℝk = Menge aller reeller k-komponentiger Intervallvektoren) mit folgenden drei Eigenschaften:
Dabei sind x, y aus 𝕀ℝm.
Eine sublineare Abbildung f kann durch
(e(i)i-te Spalte der p × p Einheitsmatrix) auf reelle (m × p)-IntervallmatrizenA erweitert werden.
|f| = |f([−I, I])| mit der (m × m)-Einheitsmatrix I und dem Betrag | · | einer Intervallmatrix heißt Betrag von f,
heißt Kern von f.
Besitzt eine sublineare Abbildung f die zusätzliche Eigenschaft
mit dem Durchmesser d(·), so heißt sie normal. Besitzt sie weiterhin noch die Eigenschaft
so heißt sie regulär.
Beispiele für sublineare Abbildungen:
a) Ist A eine (n × m)-Intervallmatrix, so ist die durch f(x) = A · x definierte Intervall-Funktion f eine normale sublineare Abbildung, die im Fall einer regulären IntervallmatrixA regulär ist.
b) Die Zuordnung der rechten Seite b eines Intervall-GleichungssystemsAx = b zur zugehörigen Hülleninversen ist eine sublineare Abbildung, die auch bei regulärer Intervallmatrix A weder normal noch regulär zu sein braucht.
c) Die Zuordnung der rechten Seite b eines Intervall-Gleichungssystems Ax = b zum Ergebnisvektor IGA(A,b) des Intervall-Gauß-Algorithmus ist eine normale sublineare Abbildung.
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