Lexikon der Mathematik: Trennungssätze
Sätze über die Trennbarkeit bestimmter Teilmengen topologischer Vektorräume durch Hyperebenen.
Es sei V ein reeller topologischer Vektorraum. Dann heißt eine Menge M ⊆ V eine lineare Mannigfaltigkeit, falls es einen Teilvektorraum U von V und ein x0 ∈ V gibt, so daß M = U + x0 gilt. Eine von V verschiedene lineare Mannigfaltigkeit H heißt eine Hyperebene, falls für jede lineare Mannigfaltigkeit M mit H ⊆ M ⊆ V gilt: H = M oder M = V, d. h. eine Hyperebene ist maximal unter allen von V verschiedenen linearen Mannigfaltigkeiten von V. Für jede Hyperebene H kann man das Komplement V \ H von H auf genau eine Weise als Vereinigung zweier konvexer Mengen H+ und H− darstellen, die als die beiden von H bestimmten Halbebenen bezeichnet werden.
Man sagt, eine Menge A ⊆ V liegt auf einer Seite von H, falls
Nun gilt der erste Trennungssatz:
Es seien V ein reeller topologischer Vektorraum, A, B ⊆ V konvex, B ≠ ∅. Ist das offene Innere A0von A ebenfalls nicht leer, aber A0 ∩ B = ∅, so gibt es eine abgeschlossene Hyperebene H, die A und B trennt. Falls A und B offen sind, trennt H die Mengen A und B strikt.
Bei stärkeren Voraussetzungen an die Mengen A und B kommt man zum Trennungssatz für konvexe kompakte Mengen.
Es seien V ein reeller lokalkonvexer topologischer Vektorraum, A, B ⊆ V konvex und nicht leer, A abgeschlossen, B kompakt und A ∩ B = ∅. Dann gibt es eine abgeschlossene Hyperebene H, die A und B strikt trennt.
Die Trennungssätze lassen sich aus den Hahn-Banach-Sätzen herleiten.
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