Lexikon der Mathematik: Vertauschung von Grenzwertbildung und Integration
die Aussage
Wir beschränken uns hier auf Folgen, die Übertragung auf Reihen ist offensichtlich. Die Minimalvoraussetzung ist, daß die einzelnen fn integrierbar sind und der Grenzwert \(f(x):={\mathrm{lim}}_{n\to \infty}{f}_{n}(x)\) für festes x (zumindest auf einer geeigneten Teilmenge) jeweils existiert.
Schon für reellwertige Funktionen auf einem kompakten Intervall ist (1) – etwa für das Riemann-Integral – nicht ohne Zusatzvoraussetzung richtig: Der punktweise gebildete Grenzwert einer Folge Riemann-integrierbarer Funktionen muß selbst nicht Riemann-integrierbar sein, und im Falle der Riemann-Integrierbarkeit der Grenzfunktion muß die Folge der Integrale der approximierenden Funktionen nicht gegen das Integral der Grenzfunktion streben. Integration und Grenzwertbildung sind also – bei nur punktweiser Konvergenz – nicht vertauschbar. Standardbeispiel für die erste Aussage ist: Auf [0, 1] die Funktion \(f:={\chi}_{{\mathbb{Q}}\cap [0,1]}\) also
Die zweite Aussage wird etwa durch f(x) := 0 auf [0,1] und fn, definiert durch
Derartige Pathologien treten bei gleichmäßiger Konvergenz nicht auf: Der gleichmäßige Grenzwert einer Folge Riemann-integrierbarer Funktionen ist Riemann-integrierbar, und die Folge der Integrale der approximierenden Funktionen konvergiert gegen das Integral der Grenzfunktion. Integration und Grenzwertbildung sind also bei gleichmäßiger Konvergenz vertauschbar. Diese Überlegung ist für viele Situationen jedoch nicht ausreichend, da eben keine gleichmäßige Konvergenz vorliegt.
Stärkere Aussagen, d. h. unter schwächeren Voraussetzungen, liefert für das Riemann-Integral der Konvergenzsatz von Arzelà-Osgood, der wiederum unmittelbar aus dem viel stärkeren Satz von Lebesgue über majorisierende Konvergenz folgt.
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