Lexikon der Mathematik: Wegunabhängigkeit des Kurvenintegrals
die Aussage, daß unter geeigneten Voraussetzungen ein Kurvenintegral zu einen gegebenem \(f:\mathfrak{C}\to {{\mathbb{R}}}^{n}\) (‚Vektorfeld‛)
Im allgemeinen hängt bei festem Anfangspunkt und Endpunkt dieser Wert noch von der Kurve ab, die die beiden Punkte verbindet. Wir betrachten dabei zu n ∈ ℕ nur Kurven \(\mathfrak{C}\), die in einem vorgegebenen Gebiet \({\mathfrak{B}}\) im ℝ
Als erstes einfaches Resultat gilt dazu:
Besitzt die Kurve eine stetig differenzierbare Parameterdarstellung, und existiert eine Stammfunktion F zu f (man sagt, das ‚Feld ist konservativ‛), so ist
Das Kurvenintegral ist also unter diesen Voraussetzungen wegunabhängig. Natürlich kann man dabei ‚stetig differenzierbar‛ für die Parameterdarstellung abschwächen zu ‚stückweise stetig differenzierbar‛. Offenbar gilt:
\(\mathop{\int }\limits_{\mathfrak{C}}\langle f|d{\mathfrak{x}}\rangle \)ist genau dann wegunabhängig, wenn für jede geschlossene Kurve \(\mathfrak{C}\)in \(\mathfrak{B}\)das Kurvenintegral Null ist.
Die erste Überlegung kann ausgebaut werden zu:
Das Kurvenintegral \(\mathop{\int }\limits_{\mathfrak{C}}\langle f|d{\mathfrak{x}}\rangle \)ist genau dann wegunabhängig, wenn eine Stammfunktion zu f existiert.
Ist die Funktion f sogar stetig differenzierbar, dann sind notwendig für die Existenz einer Stammfunktion (Existenz eines Potentials zu gegebenem Vektorfeld) zu f die Integrabilitätsbedingungen
Dies folgt unmittelbar aus dem Satz von Schwarz (Schwarz, Satz von). Für n = 3 können sie einfach durch
Die Integrabilitätsbedingungen sind jedoch für stetig differenzierbares f nicht hinreichend, wie etwa das folgende Standardbeispiel zeigt:
dann ist \(f:=\left(\begin{array}{c}{f}_{1}\\ {f}_{2}\end{array}\right)\) stetig differenzierbar, und die Integrabilitätsbedingungen (hier: D1f2 = D2f1) sind erfüllt. (Es existiert jedoch keine Stammfunktion, was hier nicht noch ausgeführt werden soll.)
Ist jedoch das betrachtete Gebiet einfach zusammenhängend, spezieller sternförmig, so sind die Integrabilitätsbedingungen auch hinreichend.
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