Lexikon der Optik: Auflichtmikroskopie
Auflichtmikroskopie, ein Verfahren der Mikroskopie, bei dem beleuchtete Objekte durch das von ihrer Oberfläche zurückgeworfene Licht abgebildet werden. Trägt zu der Abbildung neben dem gebeugten und dem diffus reflektierten Licht auch das regulär reflektierte bei, erfolgt die Beobachtung im Hellfeld. Dringt dagegen kein regulär reflektiertes Licht in das Objektiv, findet die Beobachtung im Dunkelfeld statt. Zur Beleuchtung werden Mikroskopierleuchten und Illuminatoren (Mikroskopbeleuchtung) verwendet.
Für die A. ist erforderlich, daß das Präparat einen ausreichenden Teil des auffallenden Lichtes ins Mikroskop reflektiert. Deshalb muß die Oberfläche des Präparates hinreichend eben und glatt sein. Diese Voraussetzungen zu schaffen ist Aufgabe der mikroskopischen Präpariertechnik.
Die A. wird in großem Umfange in der Metallmikroskopie eingesetzt. Dort dient sie zur Untersuchung von geschliffenen, polierten und teilweise geätzten Oberflächen von Metallen und Legierungen.
Aus den mikroskopischen Bildern lassen sich Schlüsse auf das Gefüge des Objektes ziehen. Auch in der Erzmikroskopie und der Mineralogie wird die A. angewandt, meistens im polarisierten Licht (Polarisationsmikroskopie).
Die Wahl der Beleuchtungsart hängt von den Besonderheiten des zu untersuchenden Objektes und von der Aufgabenstellung ab. Für die Untersuchung regulär reflektierender Oberflächen eignet sich am besten das Hellfeld. Für Oberflächen mit feinen Kratzern, Poren, Lunkern oder Einschlüssen wählt man besser das Dunkelfeld. Die Strukturen erscheinen dann kantenbetont hell auf dunklem Untergrund. Regelmäßige Strukturen (z.B. Frässpuren) treten am besten hervor, wenn sie senkrecht zu ihrer Richtung schräg beleuchtet werden.
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