Lexikon der Optik: Augenoptik
Augenoptik, ein medizintechnisches Fachgebiet, das das Messen und Bestimmen von Korrektionswerten für Sehhilfen nach wissenschaftlich begründeten Methoden (Optometrie) sowie die Anfertigung und Anpassung von Sehhilfen nach handwerklichen Methoden (Optotechnik) umfaßt. Theoretische Grundlagen für die A. liefern die Optologie (Wissenschaft von den physikalischen und physiologischen Voraussetzungen für den Sehvorgang) sowie Teile verschiedener technischer Spezialgebiete.
Der Augenoptiker ist in den deutschsprachigen Ländern ein auf handwerklicher und wissenschaftlicher Grundlage ausgebildeter Techniker (Meister, Fachschulabsolvent oder Fachhochschulabsolvent), der neben den technischen Fertigkeiten für die Optotechnik auch Kenntnisse der physikalischen, technischen und physiologischen Optik besitzt, die für die Ausübung der Sehhilfenbestimmung benötigt werden. Neuerdings gewinnen die Prüfung visueller Funktionen (Screening) zur Einschätzung der Sehleistung, z.B. Führerscheinsehtests und Bildschirmarbeitsplatz-Sehtests (BAP-Screening), aber auch Funktionsprüfungen zum Ausschluß krankhafter Zustände (Pathologie-Screening) Bedeutung. Der deutsche bzw. deutschsprachige Augenoptiker stellt aber keine Diagnosen und übt keine Therapie aus. Anders in angelsächsischen Ländern: Dort diagnostiziert der universitär ausgebildete Augenoptiker (Optometrist) vor jeder Brillen- und Kontaktlinsenversorgung den Gesundheitszustand des Auges, darf diagnostische Pharmaka anwenden und therapiert, je nach Rechtslage in den jeweiligen Ländern, auch leichte Augenerkrankungen. Er bietet die gesundheitliche Augenvorsorge an (primary eye care). Daneben gibt es in den angelsächsischen Ländern auch den rezeptausführenden Augenoptiker (dispensing optician), der mit dem deutschen Augenoptikergesellen vergleichbar ist.
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