Lexikon der Optik: Blendungsbegrenzung
Blendungsbegrenzung, Komplex von Maßnahmen, die der Verhinderung, Beseitigung bzw. Verringerung der Blendung dienen, um damit einer Herabsetzung der Sehleistung, der Leistungsfähigkeit und des Wohlbefindens sowie einer vorzeitigen Ermüdung entgegenzuwirken.
Die B. ist eine zentrale Aufgabe der Beleuchtungstechnik, weil durch Blendung der Sehkomfort, der sich auszeichnet durch hohe Beleuchtungsstärken, örtliche und zeitliche Gleichmäßigkeit des Beleuchtungsstärkeniveaus, eine richtige Schattigkeit, eine entsprechende Lichtfarbe u.a., bedeutend verschlechtert werden kann.
Ziel der B. ist es, eine direkte Blendung durch Lampen und Leuchten, die Reflexblendung und die Umfeldblendung zu vermeiden. Da die Blendwirkung vom Leuchtdichtekontrast, der Winkelausdehnung der Blendquelle und ihrer Lage im Gesichtsfeld abhängt, können folgende Maßnahmen zur B. führen: Begrenzen des Kontrastes im Gesichtsfeld, z.B. durch Kombination von Arbeitsplatz- und allgemeiner Raumbeleuchtung; zweckmäßige Anbringung der Beleuchtung in bezug auf den Arbeitsplatz zur Vermeidung von Reflexblendung und zur Verringerung der wirksamen Größe der Blendquelle, z.B. sind linienförmige Blendquellen immer in Hauptblickrichtung anzubringen; Verringerung der Leuchtdichte der Lampen durch Verwendung von Trüb- und innenmattierten Gläsern als Lampenkolben; Verringerung der Leuchtdichte von Leuchten durch Anbringung von Blenden, diffus streuenden Abdeckungen und Lampenschirmen; Erhöhung der durchschnittlichen Gesichtsfeldleuchtdichte.
Auch im Straßenverkehr sind Maßnahmen zur B. notwendig. Sie kann durch die Gestaltung der Fahrbahnen (getrennte) und ihrer Beläge, durch zweckmäßige Straßen- und Tunnelbeleuchtung und vor allem durch die richtige Gestaltung der lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen (Scheinwerfer, Rückleuchten u.ä.) erfolgen.
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