Lexikon der Optik: Kollodiumverfahren
Kollodiumverfahren, älteres photographisches Verfahren, bei dem Kollodium als Bindemittel für das lichtempfindliche Silberhalogenid benutzt wurde.
Beim nassen K. werden Glasplatten mit einer Kollodiumlösung (dickflüssige Lösung von Nitrocellulose in gleichen Teilen Ether und Alkohol), die durch einen Zusatz eines Iodsalzes "iodiert" wurden, begossen. Nach dem durch Verdunsten des Etheranteils erfolgten Erstarren der Begußschicht wird die Platte in einer Silbernitratlösung gebadet; dabei bildet sich Silberiodid. Noch im nassen Zustand (andernfalls sinkt die Empfindlichkeit) wird die Platte belichtet. Die (physikalische) Entwicklung erfolgt in einem Eisensulfatentwickler; dabei wird das noch anhaftende Silbernitrat reduziert, und das Silber wird zum Bildaufbau verwendet. Fixiert wird vornehmlich in KCN-Lösung. Das nasse K. wurde 1851 erstmals vorgestellt, es setzte sich rasch durch und war bis etwa 1880 das wichtigste photographische Verfahren.
Beim trockenen K. werden die nassen Kollodiumplatten einer zusätzlichen Behandlung unterworfen, und zwar werden sie entweder mit einer Tanninlösung (Gerbsäure) übergossen und dann getrocknet, so daß man sog. Tanninplatten erhält, oder sie werden mit einem Eiweißüberzug versehen und getrocknet.
Ähnlich wie später die Silberhalogenid-Gelatine-Emulsionen (photographische Schicht) wurden auch Silberhalogenid-Kollodium-Emulsionen hergestellt, wobei die Platten ebenfalls vor dem Trocknen belichtet wurden.
Das K. hat heute nur noch historisches Interesse.
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