Lexikon der Optik: Netzhautkamera
Netzhautkamera, Retinakamera, Funduskamera, eine Spezialkamera mit Beleuchtungssystem (Abb.) zur Aufnahme des Augenhintergrundes (Retina). Der mit klassischen N. erreichbare Betrachtungswinkel beträgt ca. 60°. Der optische Aufbau der N. ist durch räumliche Trennung von Beleuchtungs- und Aufnahmestrahlengang gekennzeichnet, wobei beide Strahlengänge durch die (künstlich erweiterte) Pupille des zu untersuchenden Auges führen müssen. Als Lichtquelle dienen zum Einstellen der N. eine Halogenlampenbeleuchtung und zur Aufnahme eine Hochdruckblitzlampe. Aufnahmemedien können Kleinbildfilme und/oder hochauflösende Videokameras mit angeschlossenen Bildbearbeitungs- und Archivierungssystemen sein. Filter im Beleuchtungs- und Aufnahmestrahlengang dienen besonderen Untersuchungen am Augenhintergrund, bei denen fluoreszierende Lösungen dem Patientenblut beigegeben werden, welche durch Licht bestimmter Wellenlänge zum Leuchten angeregt werden. Damit ist es möglich, dynamische Prozesse z.B. der Durchblutung der Netzhaut durch Serienaufnahmen bzw. Videosequenzen sichtbar zu machen. Zur Beurteilung der Topologie des Augenhintergrundes werden N. mit Vorrichtungen für die Stereophotographie verwendet. Geräte ohne photographische Einrichtungen, welche nur der Inspektion des Augenhintergrundes dienen, heißen Ophthalmoskope. Mit konfokalen Laserscanning-Mikroskopen läßt sich ebenfalls der Augenhintergrund betrachten und dokumentieren; dabei liegt der Punkt, um welchen der Laserstrahl geschwenkt wird, in der Pupille des zu untersuchenden Auges. So können größere Winkel erfaßt werden, und die Pupille des Patienten muß nicht unbedingt erweitert werden.
Netzhautkamera: Aufbau. 1 hochauflösende CCD-Kamera, 2 Kamera für Kleinbildphotographie, 3 Bedienpult, 4 Gerätebasis.
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