Lexikon der Optik: Normlichtart
Normlichtart, vereinbarte farbmeßtechnische Lichtarten, deren Strahlungsfunktionen von der CIE festgelegt sind und tabelliert vorliegen. Ihre technische Realisierung erfolgt nach Empfehlungen der CIE. Dazu gehören:
Normlichtart A. Sie entspricht der Strahlungsfunktion eines schwarzen Strahlers bei der Temperatur T≈2865 K und wird im sichtbaren Spektralbereich mit hinreichender Genauigkeit durch eine gasgefüllte Wolfram-Glühlampe der Verteilungstemperatur TV≈2856 K realisiert (Abb.).
Normlichtart D65. Diese entspricht einer Phase des natürlichen Tageslichts mit einer ähnlichsten Farbtemperatur von 6504 K (Abb.).
Normlichtart C. Hierbei handelt es sich um ein künstliches Tageslicht mit einer ähnlichsten Farbtemperatur von 6774 K.
Weitere Lichtarten sind B (Sonnenlicht), G (Vakuumglühlampenlicht), P (Petroleum- und Kerzenlicht), Xe (Licht der Xenon-Hochdruck-Kurzbogenlampe), D 50, D 55 und D 75 (Tageslichtarten). Farbmessung.
Normlichtart: Strahlungsfunktion für die Normlichtarten A (Glühlampenlicht) und D65 (Tageslicht).
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