Lexikon der Optik: Photographie
Photographie, Bezeichnung für Verfahren, bei denen durch Strahlung mittels eines Abbildungssystems reelle Bilder auf strahlungsempfindlichen Schichten hergestellt werden. Als photographisch wirksame Strahlung kommen neben dem sichtbaren Licht Infrarotlicht, kurzwellige Strahlung (UV, Röntgen, γ) und Teilchenstrahlung (Elektronen, Ionen) in Betracht. Als Träger für die strahlungsempfindliche Schicht dienen vorrangig Glas, filmbildende Folien, Papier und Stoff, wobei vielfach noch Hilfsschichten zwischengeschaltet werden.
Die Erforschung der bei der Herstellung der strahlungsempfindlichen Schichten und der Bilderzeugung ablaufenden Prozesse sowie die Untersuchung der Wiedergabeeigenschaften der Bilder sind Gegenstand der wissenschaftlichen P. Demgegenüber befaßt sich die künstlerische P. mit Problemen der Bildauswahl und der Bildwirkung.
Bei der Belichtung laufen photochemische und/oder photophysikalische Prozesse ab, die außerordentlich unterschiedlich sein können (photographische Verfahren). Bei der P. im engeren Sinn wird die Lichtempfindlichkeit der Silberhalogenidsalze (AgBr, AgCl, AgI) ausgenutzt (photographische Schicht). Die Elektrophotographie beruht auf photoelektrischen Prozessen. In zunehmendem Maße tritt neben die photographischen Verfahren zur Bildaufzeichnung die elektronische Bildaufzeichnung.
In der bildmäßigen P. wird meist mit dem Negativ-Positiv-Prozeß gearbeitet. Eine Alternative ist der Umkehr-Prozeß. Die notwendige chemische Bearbeitung von photographischen Schichten auf Silberhalogenidbasis kann zeitlich sehr verkürzt werden (Sofortbildphotographie).
Bei der Schwarzweiß-P. werden die Objekthelligkeiten durch abgestufte Grautöne wiedergegeben. Letztere sind eine Folge der mehr oder weniger starken Silberbildung, die sich bei der photographischen Entwicklung ergibt. Bei der Farbenphotographie werden die Bildfarbstoffe mit Hilfe von Farbkupplern erzeugt.
Die verbreitete Anwendung der P. in Wissenschaft und Technik sowie im Amateurbereich ist durch die Genauigkeit der Wiedergabe, die Möglichkeit der Erfassung von Kurzzeitzuständen, das Aufsummieren extrem kleiner Lichtmengen, die lange Haltbarkeit photographisch erzeugter Bilder verursacht, sowie durch die einfache Handhabbarkeit photographischer Apparate.
Geschichtliches. Das erste photographische Verfahren stammt von J.N. Niépce, dem 1823 die Bildaufzeichnung durch Photopolymerisation einer belichteten Asphaltschicht gelang. Als Geburtsjahr der Photographie gilt aber das Jahr 1839, in dem vor der Akademie der Wissenschaften in Paris das von L.J.M. Daguerre stammende erste Silbersalz-Aufnahmeverfahren (Daguerreotypie) vorgestellt wurde. 1841 wird das von W.H.F. Talbot entwickelte Negativ-Positiv-Verfahren (Negativ-Positiv-Prozeß) geschützt. 1871 führte der englische Arzt R.C. Maddox Gelatine als Dispergierungsmittel für die Silberhalogenidkörner ein. Eine große Steigerung der Lichtempfindlichkeit von Silberhalogenid-Bindemittel-Schichten gelang 1873 H.W. Vogel durch die spektrale Sensibilisierung.
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