Lexikon der Optik: photographische Kamera
photographische Kamera, Gerät zur Erzeugung eines reellen Bildes auf einem lichtempfindlichen Empfänger, überwiegend einer lichtempfindlichen Schicht, zum Zweck einer Aufnahme (Photographie). Die p. K. besteht aus folgenden Hauptteilen: dem photographischen Objektiv mit der Einrichtung zur Einstellung der Aufnahmeentfernung, dem Gehäuse zur Halterung des lichtempfindlichen Empfängers (Photoplatte bei Plattenkameras oder Filmführung bei Rollfilmkameras), dem photographischen Verschluß zur zeitlichen Steuerung der Belichtung und dem Sucher zur Beobachtung des Bildausschnittes (bei Handkameras). Die p. K. kann ferner Vorrichtungen zur Messung der Aufnahmeentfernung (Entfernungsmesser) sowie der Belichtung enthalten.
Bauarten der p. K.: Je nach Gestaltung des Gehäuses werden mehrere Bauarten unterschieden. Die Kastenkamera ist die älteste Form der p. K. (angegeben von L.J.M. Daguerre, 1839). Bei ihr sind alle Teile in ein festes Holzgehäuse eingebaut. Als Träger für die lichtempfindliche Schicht verwendet man in der Regel Glasplatten. Durch die großen Aufnahmeformate (90×120 mm2 und größer) sind die Kastenkameras sehr unhandlich. Zur Bauart der Kastenkamera gehören noch die einfache Boxkamera sowie in vervollkommneter Form auch die modernen zweiäugigen Spiegelreflexkameras (s.u.). Bei der Boxkamera besteht der Kamerakörper aus Metall oder Kunststoff, verwendet wird vorzugsweise 60 mm breiter Rollfilm mit einem Aufnahmeformat 60×90 mm2. Das Objektiv, eine Landschaftslinse oder ein Periskop (photographisches Objektiv), ist fest eingestellt. Vorgesehen sind oft nur zwei Blenden (8 und 11) sowie eine feste Verschlußzeit. Wegen der nur bedingt möglichen Bildfehlerkorrektur zeigen Aufnahmen mit einer Box eine leichte Unschärfe, die aber im allgemeinen nicht als störend empfunden wird.
Eine wesentlich handlichere Form der p. K. ist die Balgenkamera oder Klappkamera. Bei ihr trägt das Gehäuse an der Rückseite eine Aufnahmeeinrichtung für das photographische Material und an der Vorderseite den ausklappbaren Laufboden, auf dem in Gleitschienen die das Photoobjektiv tragende Standarte bewegt werden kann. Die Entfernungseinstellung erfolgt durch Veränderung des Laufbodenauszugs. Die lichtdichte Verbindung zwischen Objektiv und Photoplatte bzw. Film wird durch einen ausziehbaren Faltenbalgen hergestellt. Bei Nichtgebrauch der p. K. wird die Objektivstandarte in das Gehäuse zurückgeschoben und ist nach Einklappen des Laufbodens auch mechanisch geschützt. Großformatige p. K. dieser Art bezeichnete man in der Frühzeit der Photographie (1852) als Reisekameras. Sie werden auch heute noch für Atelierzwecke benutzt. Einige moderne Ausführungen besitzen vielseitige Verstell- und Kippmöglichkeiten von Platten- bzw. Filmträger und Objektiv und ermöglichen Aufnahmen schwierigster Art (technische Kamera). Als Rollfilmkamera für Aufnahmeformate bis 60×90 mm2 und auch als Kleinbildkamera fand die Klappkamera in Form der Springkamera weite Verbreitung. Bei ihr ist die Objektivstandarte über einen Hebelmechanismus mit dem Laufboden verbunden und wird durch einen Federmechanismus sprungartig in Arbeitsstellung gebracht.
Die weit verbreiteten Kleinbildkameras sind vorwiegend von der Art der Tubuskamera. Die entsprechende Bauform geht auf eine der ersten p. K. von Fr. Voigtländer (1841) zurück, bei der Objektiv und Platten- bzw. Filmträger durch einen rohrförmigen Tubus verbunden sind. Die modernen Kleinbildkameras mit ihrer vielseitigen technischen Ausstattung lassen allerdings die ursprüngliche Bauform kaum noch erkennen.
Arten der Anwendung der p. K.: Eine weitere Unterscheidung der Kameratypen kann nach Art der Anwendung vorgenommen werden. Die Stativkamera wird in fester Aufstellung auf einem Stativ benutzt. Sie ist hauptsächlich für größere Aufnahmeformate und die Verwendung photographischer Platten oder Planfilme vorgesehen. Ihr typischer Vertreter ist die Atelierkamera, die meist in der Bauform der Reisekamera (s.o.) ausgeführt wird. Die Scharfeinstellung (Entfernungseinstellung) erfolgt durch Beobachtung des Bildes auf der Mattscheibe, die an der Stelle der Photoplatte eingeführt wird und gleichzeitig zur Feststellung des Bildausschnittes dient.
Für den Gebrauch ohne Stativ sind die leichteren und kleineren Handkameras geeignet, zu denen die Kameras für allgemeine Zwecke (Amateurphotographie, Bildberichterstattung usw.) gehören. Bei kleineren und mittleren Aufnahmeformaten (60×90 mm2 und kleiner) wird in der Regel Rollfilm als Aufnahmematerial benutzt. Da hier keine Mattscheibe zur Bildeinstellung verwendet werden kann, müssen zusätzliche Einrichtungen zur Beobachtung des Bildausschnittes (Sucher) und zur Entfernungseinstellung (Entfernungsskale, Entfernungsmesser) vorhanden sein.
Eine Sonderform ist die Spiegelreflexkamera. Bei dieser ist die Mattscheibeneinstellung und somit eine gleichzeitige Beobachtung von Bildausschnitt und Schärfe ermöglicht.
Bei der zweiäugigen Spiegelreflexkamera ist mit dem Photoobjektiv ein zweites identisches Sucherobjektiv fest gekoppelt, das über einen um 45° geneigten Spiegel auf einer Mattscheibe ein in Ausschnitt und Schärfe gleichwertiges Bild entwirft. Die Mattscheibe befindet sich auf der Oberseite der p. K.
Bei der einäugigen Spiegelreflexkamera ist zwischen Photoobjektiv und Film ein Klappspiegel um 45° geneigt angebracht, der das Licht zur Mattscheibe hin umlenkt. Bei Verschlußauslösung klappt dieser Spiegel nach oben, verschließt dabei den Mattscheibenschacht lichtdicht und gibt den Weg des Lichtes zum Film frei. Die Beobachtung des Bildes ist somit während des Belichtungszeitraumes nicht möglich. Die einäugige Spiegelreflexkamera ist als Kleinbildkamera weit verbreitet und hat eine Reihe von Vorteilen: keine Veränderung des Einstellmechanismus bei Objektivwechsel, völlige Parallaxenfreiheit, bequemer Einsatz für Sonderaufgaben wie Makro-, Lupen- oder Mikrophotographie, exakte Realisierbarkeit der Innenlichtmessung (s.u.) unabhängig vom jeweiligen Anwendungsfall. Bei der Spiegelreflexkamera erscheint das Bild auf der Mattscheibe aufrecht, aber seitenverkehrt. Ordnet man über der Mattscheibe ein Pentaprisma (Reflexionsprisma) mit Dachkante an, so wird die Seitenumkehr aufgehoben. Zur Erhöhung der Helligkeit des Mattscheibenbildes wird dort eine Linse, meist eine Fresnel-Linse eingesetzt. Als zusätzliche Einstellhilfsmittel kommen Schnittkeil und Mikroprismenraster zur Anwendung.
Sonderformen der p. K.: Die Reproduktionskamera ist besonders für drucktechnische Aufgaben ausgerüstet. Als Aufnahmematerialien dienen großformatige Glasplatten oder spezielle lichtempfindlich beschichtete Metallplatten, die nach der Entwicklung unmittelbar als Druckplatten verwendet werden können. In diesem Falle wird vor dem Objektiv ein Prisma oder ein Spiegel angebracht und die Vorlage seitenverkehrt aufgenommen. Reproduktionskameras erfordern spezielle hochkorrigierte und verzeichnungsfreie Reproduktionsobjektive.
Die Röntgenschirmbildkamera dient zur Aufnahme des lichtschwachen Röntgendurchstrahlungsbildes von dem 390×390 mm2 großen Leuchtschirm eines Röntgendiagnosegerätes mit extrem lichtstarken Objektiven. Die Aufnahme erfolgt auf 70 mm oder 110 mm breiten Film in den Formaten 63×63 mm2 bzw. 100×100 mm2.
Luftbild- und terrestrische Meßkammern sind spezielle p. K. für die Photogrammetrie.
Die modernen p. K., speziell die Handkameras, weisen eine Reihe technischer Vervollkommnungen zur Erhöhung der Handlichkeit und Aufnahmebereitschaft auf. Sie sind mit einem mechanisch begrenzten Filmtransport ausgestattet, bei dem auch der unperforierte Rollfilm mittels Transporthebels exakt um ein Bild weitergeschaltet wird. Die Transportsperre verhindert, daß der Film vor einer Verschlußauslösung weitertransportiert werden kann. Die Auslösesperre schützt vor Doppelbelichtungen, unterbindet also eine mehrmalige Verschlußauslösung ohne Filmtransport. Ein Bildzählwerk gibt die Anzahl der gemachten Aufnahmen an. Bei einäugigen Spiegelreflexkameras wird die Aufnahmebereitschaft durch die Blendenautomatik erhöht. Da die Scharfeinstellung möglichst bei der größten Blendenöffnung erfolgen soll, ist unmittelbar vor der Aufnahme die Abblendung auf den vorgewählten Wert erforderlich. Dies geschieht bei der Vorwahlblende manuell, indem unmittelbar vor Verschlußauslösung der Blendenring auf einen mit einem Anschlag versehenen vorgewählten Wert zugezogen wird. Bei der Druck- und der Springblende schließt sich die Blende kurz vor dem Verschlußablauf durch Druck auf den Auslöser.
Zur schnellen Ermittlung der Belichtung werden Handkameras zudem mit einem eingebauten Belichtungsmesser ausgerüstet. Die Anzeige erfolgt im Sucherfeld. Je nach Automatisierungsgrad besitzen diese p. K. einen Nachführzeiger oder es werden Blende und/oder Verschlußzeit automatisch eingestellt. Der Belichtungsmesser kann in der Kamera neben dem Objektiv angeordnet sein. Genauer ist jedoch das bei den einäugigen Spiegelreflexkameras angewandte Prinzip der Innenlichtmessung oder TTL-Meßprinzip (TTL Abk. für through the lens, engl., "durch das Objektiv"). Dabei wird ein Teil des durch das Objektiv eintretenden Lichtes ausgespiegelt und einem gesonderten Meßfeld zugeführt. Durch die TTL-Messung werden automatisch die Einflüsse von veränderter Objektiv-Transparenz, die Anwesenheit von Filtern und die Blendeneinstellung berücksichtigt. Zur Messung der Belichtungszeit muß allerdings die Blende kurzzeitig auf den Arbeitsblendenwert geschlossen werden. Moderne p. K. und Objektive mit elektrischer Blendenwertübertragung (der Arbeitsblendenwert wird elektrisch übertragen) erlauben auch eine Messung bei Offenblende.
Hochgradig automatisierte p. K. besitzen neben der automatischen Blenden- und Verschlußzeiteneinstellung zudem eine automatische Fokussierung, wobei für die notwendige Entfernungsmessung und Scharfeinstellung akustische (Ultraschall) oder optische Prinzipien (z.B. Bildanalyse oder gesonderte im nahen IR-Bereich arbeitende aktive Basisentfernungsmesser) zur Anwendung kommen.
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