Lexikon der Optik: photographische Verarbeitung
photographische Verarbeitung, Prozeß, der das durch die Belichtung entstandene latente Bild (photographischer Elementarprozeß) in einen sichtbaren und haltbaren Zustand bringt. Im ersten Schritt erfolgt durch die photographische Entwicklung die Visualisierung (Sichtbarmachung). Bei Schwarzweiß-Materialien wird im zweiten Schritt, der Fixierung, das entstandene Silberbild stabilisiert, indem das unbelichtete Silberhalogenid entfernt wird. Anschließend wird durch Wässern die Konzentration der Fixierchemikalien und ihrer Reaktionsprodukte so weit herabgesetzt, daß die jeweils geforderte Haltbarkeitsdauer gewährleistet ist. Im letzten Schritt des normalen Verarbeitungsganges, dem Trocknen, wird das Wasser in der photographischen Schicht auf einen Gehalt von 10 bis 15 Volumenprozent herabgesetzt. In einer Nachbehandlung können durch Abschwächen oder Verstärken Überbelichtungen bzw. Unterentwicklungen korrigiert und durch Tönen (Tönung photographischer Bilder) eine Änderung des Bildtons herbeigeführt werden.
Bei Colormaterialien wird das bei der Entwicklung erzeugte Silber nur als Zwischenstufe benutzt; die bei der Entwicklung mitentstehenden Oxidationsprodukte reagieren mit den in den Teilschichten vorhandenen Farbkupplern zu Farbstoffen (Farbenphotographie). Das entstandene Silber wird durch Bleichen entfernt. Umkehrfilme bedürfen einer zusätzlichen Erstentwicklung.
Der Trend geht zur automatischen, computergestützten Verarbeitung in leistungsfähigen Großanlagen.
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